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w_IFJ_w hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe folgenden Umstand:
Randdaten:
1. Meine Mieterin (ALG II) zieht (zog) von Deutschland nach Frankreich.
2. Am 22.05.2009 wollte Sie auf den 31.05.2009 die Wohnung kündigen (nicht fristgerecht).
3. Ich habe die Kündigung der Wohnung nicht aktzeptiert.
4. Ich habe einen Nachmieter ab 01.08.2009 gefunden.
5. Ich bin somit mit einer Kündigung auf 31.07.2009 einverstanden.
6. Ich werde aber für Juni und Juli keine Miete mehr von der Mieterin bekommen (Da ist Sie auch ehrlich / d.h. keine leeren Versprechungen)
7. Die Nebenkostenabrechnung steht auch noch aus.
8. Wenn ich genauer hinsehen würde, dann würde ich auch Mängel in der Wohnung entdecken (habe ich bisher immer darauf verzichtet)
9. Ich habe eine Kaution in Höhe von 2 vollen Monatmieten als Sicherheit.
10. Meine Mieterin möchte Ihre Kaution zurück, obwohl Sie weiß, dass Sie mir die noch fälligen Monatmieten nicht bezahlen wird.
11. Meine Mieterin ist am 2.6.2009 komplett ausgezogen.

Fragen:
1. Kann ich die Kaution mit den Mietrückständen (und denen die noch entstehen) verrechnen?
2. Muß die Arge für die noch kommende Nebenkostenabrechnung bezahlen.
3. Kann ich dass (Frage 2) direkt mit der Arge abrechnen (ich vermute, dass dies meiner ehemaligen Mieterin zu kompliziert sein wird, jetzt wo Sie in Fr. wohnt.
4. Ich vermute, Sie wird mir die Schlüssel nicht zurückgeben, wenn Sie die Kaution nicht zurückbekommt.
5. Wie gehe ich am besten vor?

Vielen Dank für eure Antwort....
Stichwörter: rueckstand + verrechnung + kaution + miete

0 Kommentare zu „Vechnung der Mietrückstände mit der Kaution”

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