Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
Brauche mal einen Rat !"
Ich habe meine alte Wohnung zum 31.10.2005 rechtsmäßig gekündigt.
Ich bat mehrmals telefonisch um einen Vor-bzw. Hauptabnahme Termin. Dieser kam aber nicht zustande, da diese Immobillien Firma ihren Sitz in einer anderen Stadt hat und sie wohl z.Zt. keinen Hausmeister hätten. Nach ein paar Telefongesprächen mit der zuständigen Sachbearbeiterin, schickte ich die Schlüssel Anfang Februar dort hin. Weil immer noch keine Abnahme erfolgte.

Am 10.06.06 schickte ich nun eine Auforderung zur Rückzahlung der Mietkaution, weil ich meine das der Anspruch des Vermieters nun verjährt ist.

heute habe ich Post vom Vermieter bekommen, mit einem Wohnungs-Abnahme Protokoll, wo einige Mängel aufgelistet sind.

Meine Frage, hat der Vermiter jetzt überhaupt noch einen Anspruch, Es sind ja nun schon fast 8 Monate vergangen, und es war ja nicht mein Verschulden, das es nicht zu einer Übergabe bzw. Abnahme kam ?!
Stichwörter: monaten + vermieter + wg + mängel + meldet

4 Kommentare zu „Vermieter meldet sich nach 8 Monaten wg. Mängel !”

Susanne Experte!

Stimmt, ohne Wohnungsabnahmeprotokoll darf der VM noch 6 Monate nach Mietende Schäden geltend machen, dieser Termin ist im April diesen Jahres abgelaufen. In der Rubrik Urteile findest Du dazu sicher ein passendes.
Den VM schriftlich darauf aufmerksam machen und zur Zahlung der Kaution mit Frist auffordern, ledigleich einen angemessenen Anteil darf der VM noch einbehalten, für zu erwartende Nachzahlung aus NK-Abrechnung.
Nächster Schritt wäre dann der gerichtliche Mahnbescheid.

tommy96

ich hatte vergessen zu erwähnen, das ich dem Vermieter das schon geschrieben habe, mit mit dem Vermerk das die 6 Monate abgelaufen sein, und habe eine ca. 3 Wochen Frist gesetzt.
Daraufhin habe ich das einseitig unterschriebene Protokoll bekommen.
Und er schreibt auch.
ZITAT: "Unabhangig davon, ist uns nicht bekannt, dass unser Anspruch verjährt sein soll, insbesondere dann, wenn gegen Sie nocht evtl. Ansprüche aus offene Betriebs- sowie Heizkostenabrechnungen bestehen könnte."

Das mit den Heizkosten hab ich auch gelesen, das der Anspruch länger besteht, aber können sie dann die gesammte Kaution einfach länger zurückhalten ?
Sie könnten mir ja später eine Rechnung schicken. Und die Kaution auszahlen.

Susanne Experte!

Wie ich schon schrieb, darf ein angemessener Teil einbehalten werden.
Mit fristgerechten Zugang der NK-Abrechnung kann der VM natürlich eine sich ergebende Nachzahlung fordern.
Das ist aber unabhängig, wenn vorher die 6 Monate der Kautionsabrechnung abgelaufen sind.
Ein einseitiges Protokoll hat ebenfalls keine Beweiskraft.
Demnach kann also der Vermieter 6 Monate nach Mietende lediglich noch Kosten geltend machen, die aus der Nk-Abrechnung erfolgen könnten [/i:39640]und dafür darf er den angemessenen Teil der Kaution einbehalten.

tommy96

ja danke...
Das schreib ich jetzt denen so. <!-- s ;) --><!-- s ;) -->
mit dem Vermerk das ich die von mir gesetzte Frist aufrecht erhalte, und nach Ablauf ein Mahnverfahren einleite.
Habe ich auch noch nie gemacht, melde mich dann wieder <!-- s ;) --><!-- s ;) -->.. brauche dann wohl noch ein paar Ratschläge !! <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.