tenant61
. das telefon ist mit sicherheit nicht der geeignete weg. schon zu deiner eigenen rechtssicherheit solltest du mängel grundsätzlich schriftlich mitteilen. problematisch könnte es dabei allenfalls in einem gerichtsverfahren werden, wenn man keinen beweis für die zustellung erbringen kann. ich kann deinen schilderungen allerdings nicht entnehmen, dass der vermieter bisher jemals den zugang eines schriftstücks bestritten hat. im normalfall sollte ein normaler brief also ausreichen.
wenn der vermieter im selben ort wohnt bietet sich als kostengünstige alternative auch die persönliche übergabe an. ein zeuge sollte dabei sein, der allerdings auch den inhalt des schriftstückes kennen muss, sonst nützt er in einem gerichtsverfahren nix.
für die ankündigung einer mietminderung reicht ein normalbrief völlig aus, denn der anspruch auf minderung entsteht ohnehin mit auftreten des mangels und nicht mit der meldung beim vermieter.
wenn du auf nummer sicher gehen willst empfiehlt sich tatsächlich immer noch der gute alte einschreibebrief, von dem es ja mittlerweile auch drei verschiedene versionen gibt. das sogenannte einwurfeinschreiben ist davon die günstigste variante und völlig ausreichend.
dart
das telefon ist mit sicherheit nicht der geeignete weg.[/quote:18566]
Ja, das berücksichtige ich ja, indem ich dem Vermieter letztendlich ein Einschreiben schicke.
Mein Problem ist nun, dass ich das wegen jedem kleinen bisschen machen muss. So sind im letzten Jahr einiges an Kosten und Aufwand zusammengekommen, die ich aufbringen musste, damit der Vermieter seinen Pflichten nachkommt.
Eigentlich moechte ich ihm bei einer Lapalie wie jetzt gerade (nicht funktionierenden Treppenhausbeleuchtung) das einfach per Telefon mitteilen, so dass mir der ganze Schnickschnack (telefonieren/brief/einschreiben) erspart bleibt. Er muss m.M.n. die Reperatur ja sowieso veranlassen.
Die Vergangenheit zeigt aber, dass das nicht reicht. Entweder er haelt das, was er am Telefon sagt, nicht ein oder er reagiert ueberhaupt nicht. Also muss ich jedesmal ein Einschreiben losschicken (persoenlich vorbeibringen scheidet aus), damit etwas passiert und das kostet mir -- was weiss ich, woran es liegt -- vielleicht mehr als die Gluehlampe, die ersetzt werden muss.
Kann ich ihm die Kosten fuer die Einschreiben irgendwie in Rechnung stellen?
tenant61
. ja warum jagst du denn da gleich ein einschreiben durch die welt? ein normalbrief für 55ct reicht doch völlig aus.
wünschenswert wäre die sache mit dem telefon natürlich schon. aber wenn der vermieter das nicht mitmacht ... was will man machen, bleibt wohl nur der schriftweg oder die lappalie selbst erledigen (für die nerven wär das wahrscheinlich der bessere weg); wenns mal keine lappalie ist, lohnt sich sicher auch das porto.
einschreibegebühren in rechnung stellen? ich muss die frage nochmal wiederholen: warum einschreiben? der kostengünstigere normalbrief sollte reichen. und über 55ct glaube ich müssen wir hier nicht diskutieren.
dart
ja warum jagst du denn da gleich ein einschreiben durch die welt? ein normalbrief für 55ct reicht doch völlig aus.[/quote:e34be]
Hmm. Dann habe ich mich falsch ausgedrueckt. Bisher sahen meine Versuche immer so aus, exakt in der Reihenfolge:
1a. Anrufen: Wenn ich den Vermieter erreicht habe, hat er normalerweise zugesagt, die Schaeden zu beseitigen. Es passierte aber nichts.
1b. Dem "Haushandwerker" Bescheid geben, so ich ihn sehe: Das war immer wirkungslos.
2. Wenn ich den Vermieter beim zweiten, dritten Mal nicht an der Strippe hatte: Problem auf den AB gesprochen mit der Bitte um Schadensbeseitigung und Rueckruf. Es passiert aber weder das eine noch das andere.
3. Normaler Brief: Es passiert nichts.
4. Einschreiben mit Rueckschein und Androhung der Mietminderung: DANN, erst dann wird der Vermieter aktiv. Kommentarlos.
So ist es jetzt schon mehrmals gewesen. Ich bin die Schritte 1 bis 3 leid und werde zukuenftig gleich das Einschreiben schicken. Das spart Nerven und Porto. Trotzdem kostet es jedes mal Geld und mir ist soetwas eigentlich zuwider, weil die Art der Kommunikation ueberhaupt nicht mein Ding ist.
Im uebrigen war bei jedem Schaden im letzten Jahr m.M.n. der Vermieter ohne wenn und aber zur Beseitigung verpflichtet. Das hat er ja auch jedes Mal getan aber immer erst, nachdem ich alle oben aufgezaehlten Punkte durch war und das Einschreiben bei ihm auf dem Tisch lag. Das nervt.
tenant61
. möglicherweise war es gar nicht das einschreiben, das eindruck gemacht hat, sondern die androhung der mietminderung. ich würde, wenn ich wüßte, dass anrufe nichts bewirken, sofort den mangel schriftlich mit normalbrief anzeigen und darin auch gleich die mietminderung ankündigen. das sollte reichen. selbst wenn er später behauptet, den brief nicht erhalten zu haben kannst du wirksam mindern, denn ausschlaggebend ist m.w. das vorhandensein des mangels und nicht der zugang der mangelanzeige.
fin
Normalbrief reicht völlig aus und kann auch ohne Frankierung in den Briefkasten des Vermieters geworfen werden. Nur ein Zeuge, der den Inhalt vorher gelesen hat, sollte dann mitgehen.
Das kostet dann nichts und ist sicher.