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Um hier raten zu können, müßte man selbst die Belege sehen und den Abrechnungszeitraum kennen. Dieser muss nicht immer zwingend Jahresanfang bis Jahresende sein. Viele Heizkostenabrechnung haben einen Abrechnungszeitraum z.B. von Ende Juni bis Juli, damit nicht alle Haushalte am Jahresenden abgerechnet werden müssen, was ein erheblicher Aufwand die Ableser und die Abrechnungsfirmen bedeutete.
Möglich, dass einige Abrechnungen von 2003 daher bis in 2004 gehen.
Am besten suchen Sie das Gespräch mit dem Vermieter und lassen sich das erklären. Auch in den Mietvertrag noch einmal schauen.
Susanne
Die Kosten, die in die Abrechnung einfliessen, müssen im Abrechnungszeitraum angefallen sein, daher ist das Belegdatum nicht immer entscheident.
Gehen die Kosten, die einem Beleg zuzuordnen sind, über den Abrechnungszeitraum hinaus, so sind sie anteilig dem Abrechnungszeitraum zuzuordnen, so kann es also sein, dass die gleiche Rechnung anteilig in 2 Abrechnungen zum tragen kommt.