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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe am 30.12.2005 die Nebenkostenabrechnung für den Abrechnungszeitram 01.01. - 31.12.2004 erhalten. Somit gerade noch fristgerecht für das Jahr 2004.
Ich habe das gesamte Jahr 2004 in der Wohnung gewohnt und bin 31.12.2004 ausgezogen.
Nach schriftlicher Anforderung von Kopien der Originalbelege wurden mir einige Belege zugesendet, die

- zum Teil Zeiten vor 2004 umfassen, d.h. Kalenderjahr 2003
- zum Teil Zeiten des Kalenderjahres 2005
- zum Teil überhaupt nicht zuordenbar sind.

Der Vermieter betreibt zwei Häuser nebeneinander.
Für den Abrechnungszeitraum 01.01.2003 - 31.12.2003 habe ich keine NK-Abrechnung erhalten.

Meine Fragen lautet nun:
1. Darf der Vermieter Zeiten außerhalb des Abrechnungszeitraumes ansetzen, oder dürfen nur Verbräuche, wie z.B. Wasser, Heizung, Strom des Kalenderjahres 2004 abgerechnet werden.

2. Wenn ich der NK-Abrechnung widerspreche, weil Belege fehlen, darf dann der Vermieter die richtigen Belege beilegen, auch wenn diese eine größere Nachzahlung auslösen würden.

3. Bedeutet Abrechnungszeitraum grundsätzlich den Verbrauch im Abrechnungszeitram, oder die Rechnungen, die der Vermieter in diesem Abrechnungszeitraum bezahlt hat.

Vielen Dank für Ihre Hilfe
Grüsse
Jule

2 Kommentare zu „Fehler in NK-Abrechnung betreffend Abrechnungszeitraum”

fin Experte!

Um hier raten zu können, müßte man selbst die Belege sehen und den Abrechnungszeitraum kennen. Dieser muss nicht immer zwingend Jahresanfang bis Jahresende sein. Viele Heizkostenabrechnung haben einen Abrechnungszeitraum z.B. von Ende Juni bis Juli, damit nicht alle Haushalte am Jahresenden abgerechnet werden müssen, was ein erheblicher Aufwand die Ableser und die Abrechnungsfirmen bedeutete.
Möglich, dass einige Abrechnungen von 2003 daher bis in 2004 gehen.
Am besten suchen Sie das Gespräch mit dem Vermieter und lassen sich das erklären. Auch in den Mietvertrag noch einmal schauen.

Susanne Experte!

Die Kosten, die in die Abrechnung einfliessen, müssen im Abrechnungszeitraum angefallen sein, daher ist das Belegdatum nicht immer entscheident.
Gehen die Kosten, die einem Beleg zuzuordnen sind, über den Abrechnungszeitraum hinaus, so sind sie anteilig dem Abrechnungszeitraum zuzuordnen, so kann es also sein, dass die gleiche Rechnung anteilig in 2 Abrechnungen zum tragen kommt.

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