vemi
Gemeinschaftsanlagen werden immer auf die gesamte Mieterschaft über die qm umgelegt. Wenn die Waschküche gemeinschaftlich genutzt werden darf, steht im Mietvertrag, dann fällt sie darunter.
In wiefern gewerbliche Mieter dort Ihre "gewerbliche" Wäsche waschen dürfen, weiß ich nicht.
Gruß Vemi
vemi
Ach ja, betrifft auch die Grünanlage und die hier durch Pflege und Bewässerung entstehenden Kosten. Abrechnung immer über die qm.
FS61
hallo vermi,
alles klar, danke für die antwort, dass mit der gartenpflege lasse ich mir noch gefallen, aber dass mit dem wasser eben nicht.
meines erachtens steht das nicht in unserem standard-mietvertrag drin. aber dennoch kann es ja wohl nicht sein, wenn wir 1 x in der woche waschen, und andere 2-3 x am tag, daß wir die selben kosten anteilig zu tragen haben.
das werde ich mir unter keinen umständen gefallen lassen.
ich kläre das mit unserem vermieter - gespräch ist wohl dringend notwendig.
gruss und schönen feiertag noch
vemi
Feiertag ist leider nicht - Berlin <!-- s --><!-- s -->
Wenn es nicht in deinem Mietvertrag steht, muss es herausgerechnet werden. So ähnlich wie die Betriebskosten einer Tiefgarage, wenn diese separat vermietet wird.
Gruß Vemi
FS61
Ok, werde ich mal im Mietvertrag nachschauen.
gruss nach berlin