Susanne
Schon mal gut, dass der Zustand bei Übergabe dokumentiert wurde.
Wichtig ist auch, wie lange die Übergabe nun her ist, denn Schäden kann der VM nur 6 Monate nach Mietende noch geltend machen. Offenbar verlangt er ja Schadenersatz.
Weiterhin gehe ich davon aus, dass die Auslegeware mitgemietet war und damit Eigentum des Vermieters ist.
Was ich nun nicht genau verstanden habe: gibt es nun ein gültiges Übergabeprotokoll oder nicht?
Nichtsdestotrotz kann der VM von Dir nicht einfach neue Auslegeware verlangen. Es ist ein Abzug neu für alt zu machen, dabei hat der Vermieter die Anschaffungskosten darzulegen. Da bei einem Teppich i.d.R. von 10 Jahren Lebensdauer ausgegangen wird, sind bei einem Alter von 6 Jahren 40% des Anschaffungswerts der Restwert.
Gut ist in so einem Fall eine Haftpflichtversicherung, die auch unangemessene Ansprüche abwehrt.
Horst
Ja ein Protokoll gibt es"von seiner seite aus, wo nach die Auslegware zu 100 % unbrauch bar ist". Was wir nicht Unterschrieben haben weil es nicht an dem ist.
Nur dewegen habe ich mir einen Zeugen gesucht und alles Fotografiert.
Die Normalen lauf spuren in einen 5 Personen haushalt+ 2 Hunde ( die vom Vermieter genemigt worden sind) bekommt man auch nicht mit einen Profigerät weck.
Was sollen wir noch tun ?
Susanne
Na, erst mal die Auslegeware nicht ersetzen.