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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

meine Freundin kämpft in ihrem neuen WG-Zimmer gerade mit dem Vermieter. Vielleicht habt ihr ein paar Hinweise für mich.

Sachlage:
4-Zimmer-Wohnung + Küche, Bad. 4 Mieter, jeder für ein Zimmer, mit eigenem Mietvertrag. Miete ist im MV angegeben als "inkl. Strom und Nebenkosten". Vermerke über Vorrauszahlungscharakter oder Endabrechnung gibt es nicht, nur eine Brutto-Miete.

>>Problem:
Vermieter schreibt allen Bewohnern, das eine hohe Stromnachzahlung sich ergeben hat und er den Liefervertrag mit den Stadtwerken zum Monatsende gekündigt hat und die Bewohner sich zusammen irgendwie anmelden sollen. Vorrauszahlung war 53€/Mon. für 4 Personen + 27kW-Durchlauferhitzer und Elektroherd. Also klar zuwenig, Nachforderung war nocheinmal genausoviel.
Die 53€/Monat geteilt durch 4 sollen die Bewohner von der Miete abziehen und gut.

>>Reaktion der Bewohner (von allen unterzeichnet):
Widerspruch gg. einseitige Änderung des Mietvetrags. Erklärt, das keine einzeln mit den Stadtwerken einen Vertrag abschliessen will, da finanzielles Risiko bei Nichtzahlung der anderen besteht.

>>Reaktion des Vermieters: (nur an meine Freundin)
Sie solle die Änderung annehmen oder bis 28.2. ausziehen, "vorsorglich" kündigt Sie den Mietvertrag, Begründung: "Eine Wohngemeinschaft besteht aus Personen, die sich über die Bedingungen eines solchen Zusammenlebens einigen (können)." Außerdem würde aus dem Mietvertrag nicht hervorgehen, das es keine Endabrechnung gibt und eine Gemeinschaftsabrechnung mgl. wäre.

>>Antwort meiner Freundin:
Verweis auf §573BGB -> Kündigung unwirksam. Nochmal auf Mietvertrag hingewiesen und darauf, das eine einzelne Anmeldung gar nicht möglich ist, da nur ein Zähler für die WE.


So nun meine Frage / Bitte - hat jemand noch Tipps zur Sachlage? Habe ich irgendwas übersehen?

Vielen Dank
monty
Stichwörter: will + einseitig + mietvertrag + strom + vermieter

2 Kommentare zu „Vermieter will Mietvertrag einseitig ändern - Strom”

Gast Experte!

Zunächst einmal zu Nebenkosten: Wenn der Mietvertrag eindeutig eine Vorauszahlung für Strom von 53 € angibt (das muss ja verhandelt worden sein) vorsieht, so muss auch eine Endabrechnung über diese Vorauszahlung erfolgen. Ausschlaggebend ist das Wort "Vorauszahlung" im Mietvertrag.
In einer WG ist es nun so, da nur ein Stromzähler für die gesamte Wohnung da ist, dass einer der WG-Teilnehmer sich um die Anmeldung der Stromrechung kümmern muß und auch für das finanzielle Risiko der wohnung einsteht. Er also das Geld bei den Mitbewohnern einfordern und abrechnen muß, da er es vorstreckt. Das ist in WG´s durchaus nicht unüblich. Ein Vermieter macht schließlich nichts anderes und in einer WG kann er dies auf die Mieter übertragen.
Ob das allerdings im Nachhinein möglich ist, kann ich nicht sagen.
Normalerweise aber ist der Mieter für den Strom seiner Wohnung selbst direkter Kunde beim Stromversorger. Anders sieht es aus bei Strom für Hausflur und Keller. Hier geht die Rechnung in aller Regel an den Vermieter. Es sei denn, Sie bewohnen das Haus allein.

Susanne Experte!

@svar: Würde erst einmal empfehlen, das Posting genauer zu lesen! Wenn man nichts zu sagen hat, reichen eigentlich auch weniger Worte!!!

Aus dem ersten Absatz des Postings geht deutlich hervor, dass es sich hier um eine Inklusivmiete handelt. In der Miete ist demnach Strom und alle anderen Nebenkosten enthalten. Der VM kann weder einseitig den MV ändern noch kündigen, demnach kann er den seinen Vertrag mit dem Versorger auch nicht kündigen, weil er seinen mietvertraglichen Pflichten dann nicht mehr nachkommen kann-der Vermieter schuldet nach dem MV die Stromversorgung.
2 Möglichkeiten für den Vermieter: er setzt sich mit allen Leuten der WG zusammen und ändert die Mietverträge-allerdings muss er dann auch die bisherigen Mieten senken (da waren die Stromkosten ja inkl.)
oder er ändert nichts, muss aber dementsprechend die Mieten über eine normale Mieterhöhung anpassen.

Rein rechtlich müsste der Mieter demnach den VM auf Lieferung des Stroms verklagen, weil dies Bestandteil des MV ist!

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