volker*
Hallo stefi,
die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter die Mietsache zurückerhält.
Die Betriebskosten des Jahres 2005 können erst dann abgerechnet werden, wenn das Abrechnungsjahr abgelaufen ist. Wenn das Abrechnungsjahr mit dem Kalenderjahr identsich ist, also erst nach dem 31. Dezember 2005. Die Abrechnung muss dir dann bis zum 31. Dezember 2006 zugegangen sein.
Vorher kannst du nichts machen. Wenn die Abrechnung für 2004 eine Nachzahlung ergeben hat, kann der Vermieter eine angemessene Sicherheit für die Betriebskostenabrechnung einfordern, die im allgemeinen die doppelte Höhe der Nachzahlung nicht übersteigen sollte.
Viele Grüße
Volker