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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Habe ich bei einem Untermietvertrag die Möglichkeit, nach Abschluß des Vertrages, innerhalb von 14 Tagen zurückzutreten?

gruß, paul
Stichwörter: mietvertrag + zurücktreten

1 Kommentar zu „vom Mietvertrag zurücktreten”

Susanne Experte!

Von einem Mietvertrag kann man nicht zurücktreten, sondern nur fristgerecht kündigen.

Die 14-tägige Frist gilt lediglich für Verträge nach dem Fernabsatzgesetz.

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