Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Freunde des Rechts ,

haben gerade eben auch entdeckt, dass in der Abschlussrechnung nach Auszug meiner Wohnung der VM nachträglich eine Reparaturrechnung eines Elektrikers von vor einem Jahr in Abzug bringen will. Ich hatte diese Rechnung als Mieter nie zu Gesicht bekommen, musste damals allerdings den Elektroniker dringend rufen wegen eines kleinen Kabelbrandes + Kurzschlusses wg. schadhafter Dunstabzugshaube des Vormieters. (-> hatte den VM nicht erreicht, die Hausverwaltung sagte, ich solle sofort einen Elektriker konsultieren.)

Darüberhinaus möchte der VM noch 200 EUR als Absicherung zurückhalten für eine NK-Restabrechnung, die dann im kommenden Jahr fällig wird.
Die Einbehaltung begründet er damit, dass er eine Sicherheit haben möchte "auf Grund des doch schwierigen Miteverhältnisses".

Darf er das ? Was kann ich tun ? Sollten diese Dinge gleich via Anwalt geregelt werden - oder reicht erst einmal ein Schreiben von mir an den VM ?

Greetz,

der HORST )))))))))))))))))))))))))

1 Kommentar zu „Verminderte Kautionsrückzahlung wg. strittiger Punkte”

Der_Mario Experte!

Der Vermieter muss die Kaution erst in voller Höhe zurückzahlen, wenn er keine Ansprüche aus dem Mietvertrag mehr gegen den Mieter hat. Zur Prüfung, ob dies der Fall ist, ist dem Vermieter eine angemessene Prüfungsfrist einzuräumen.
Steht die Nebenkostenabrechnung noch aus, so darf der Vermieter von der Kaution einen Teil einbehalten, der dem voraussichtlichen Nachzahlungsbetrag entspricht.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.