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Hallo liebe Freunde des Rechts ,
haben gerade eben auch entdeckt, dass in der Abschlussrechnung nach Auszug meiner Wohnung der VM nachträglich eine Reparaturrechnung eines Elektrikers von vor einem Jahr in Abzug bringen will. Ich hatte diese Rechnung als Mieter nie zu Gesicht bekommen, musste damals allerdings den Elektroniker dringend rufen wegen eines kleinen Kabelbrandes + Kurzschlusses wg. schadhafter Dunstabzugshaube des Vormieters. (-> hatte den VM nicht erreicht, die Hausverwaltung sagte, ich solle sofort einen Elektriker konsultieren.)
Darüberhinaus möchte der VM noch 200 EUR als Absicherung zurückhalten für eine NK-Restabrechnung, die dann im kommenden Jahr fällig wird.
Die Einbehaltung begründet er damit, dass er eine Sicherheit haben möchte "auf Grund des doch schwierigen Miteverhältnisses".
Darf er das ? Was kann ich tun ? Sollten diese Dinge gleich via Anwalt geregelt werden - oder reicht erst einmal ein Schreiben von mir an den VM ?
Greetz,
der HORST )))))))))))))))))))))))))