Der_Mario
Meines Wissens nach ist so eine Aufwandsgebühr grundsätzlich zulässig.
Susanne
Meines Wissens ist die Gebühr nicht zulässig. Es sind online Fälle nachzulesen, wo diese Gebühr z.B. bei Einzug verlangt wird und der Mieter kann die gezahlte Gebühr zurückverlangen.
Der Grundsatz dafür dürfte sein, dass Verwaltungskosten nicht auf den Mieter umgelegt werden.
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Der_Mario
Es sind online Fälle nachzulesen, wo diese Gebühr z.B. bei Einzug verlangt wird und der Mieter kann die gezahlte Gebühr zurückverlangen.[/quote:1dabd]Richtig, bei Einzug sind für die Ausfertigung eines Mietvertrags Gebühren unzulässig. Hier liegt der Fall allerdings anders. <!-- s --><!-- s -->