Gast hat diese Frage gestellt
Hallo !
Ich bin zum 1.6.04 aus der besagten Wohnung ausgezogen, und habe jetzt die Nebenkostenabrechnung bekommen für 2004. Unter anderem auch Heizkosten Fa. Techem. Nun mein Problem: auf der Rechnung steht ganz deutlich "Abrechnungszeitraum 1.1.04-31.12.04", und darüber "Ihr Nutzzeitraum 1.1.04-30.6.04" - bezieht sich jetzt die unten genannte Rechnungssumme auf meinen Nutzzeitraum, oder auf den Abrechnungszeitraum ? Muss ich einen "Nutzerwechsel anteilig" iHv Euro 17.- als Mieter bezahlen ?
Zudem noch folgende Frage:
Im Wohnungsabnahmeprotokol musste ich unterschreiben, dass ich auf alle Einreden und Einwendungen insb. der Verjährung verzichte bezüglich Forderungen, die evtl. noch kommen. Ist sowas zulässig ?
Ist es vielmehr nicht so, dass der Vermieter durch Rückzahlung der Mietkaution auf alle Ansprüche verzichtet, und eine spätere Nebenkostenabrechnung deshalb gar nicht mehr zulässig ist ?
Vielen Dank schon jetzt für Eure Hilfe !!!!