Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
ueberbach hat diese Frage gestellt
Mir ist vor einigen Tagen eine Parfumflasche ins Waschbecken (laut Installateur mind. 20Jahre alt)gefallen. Laut Kostenvoranschlag kostet Austausch (demontage + neumontage + Installateurkosten) ca 333€. Meine Haftplicht übernimmt 200€. Wer muß jetzt die restlichen 133€ zahlen?? Der Vermieter oder ich??
Danke für die Hilfe
Stichwörter: reparatur + waschbecken + defekt + kosten

6 Kommentare zu „Waschbecken kaputt, wer übernimmt kosten??”

AMAyer Experte! 04.11.2008 12:37

Ihre Haftpflicht werden Sie nicht benötigen! Das Waschbecken ist abgeschrieben, somit muss der VM die Kosten der Reparatur übernehmen, egal wer den Schaden verursacht hat.

Andreas Mayer

ueberbach 04.11.2008 12:58

Sehr geehrter Herr Mayer, können sie mir einen Gesetzes-Text oder ein Urteil nennen worauf ich mich beziehen kann, falls der Vermieter/Verwalter sich weigert die Kosten zu übernehmen?

ueberbach 04.11.2008 13:49

Brauch ich also keine der 3Positionen zu übernehmen?

AMAyer Experte! 04.11.2008 15:38

Beachten Sie bitte an dieser Stelle, dass dem Geschädigten (also in den o.a. Fällen dem Vermieter) lediglich der Zeitwertersatz zusteht, nicht der Neuwertersatz.

Und nach 20 Jahren ist so ein Waschbecken max. noch 1EUR Erinnerungswert WERT! Mehr nicht.

AM

ueberbach 04.11.2008 18:29

Hallo, ich habe der Verwaltung gerschrieben und folgendes als Antwort bekommen:
"Sehr geehrter Herr Ueberbach,

bei einem Waschbecken handelt es sich _nicht_ um ein "Verschleißteil".
Das Alter des Waschbeckens (woher weiß der Installateur, wie alt das
Waschbecken ist?) ist somit völlig uninteressant. Sie haben die Wohnung
mit einem einwandfreien Waschbecken übernommen und müssen diese
selbstverständlich auch mit einem einwandfreien Waschbecken zurückgeben.
Die Tatsache, dass Ihre Haftpflichtversicherung lediglich den Zeitwert
erstattet, hat lediglich etwas mit dem zwischen Ihnen und Ihrer
Versicherung bestehenden Vertrag, jedoch nichts mit Ihrer Verpflichtung
zum Ersatz des von Ihnen beschädigten Gegenstandes zu tun. In welchem
Zusammenhang Sie hier eine "Abschreibung" erwähnen, erschließt sich uns
nicht.

Wir werden Auftrag zum Austausch des Waschbeckens erst erteilen, wenn
uns der hierfür notwendige Betrag vollständig zur Verfügung steht.

Mit freundlichen Grüße"

Was kann ich da noch machen??

Susanne Experte! 05.11.2008 09:24

Die Versicherung ist i.d.R. auch dafür da, überhöhte Ansprüche abzuwehren. Erzähl doch mal Deinem VM, dass, wenn er beim Twingo einen Totalschaden durch einen Unfall hat, auch nicht einen nagelneuen bekommt. Hier bezieht sich Schadenersatz immer nur auf den Zeitwert- wenn nicht anders möglich, sollte das vielleicht mal ein Anwalt- DEIN Anwalt dem VM erzählen. So einen superschlauen Brief hab ich ja selten gelesen.
Wenn Du die Auseinandersetzung aber scheust- ein neues Waschbecken für kleine Mack ausm Baumarkt und mal im Freundeskreis fragen, wer beim Anbringen hilft. 333.-sind doch auch Abzocke, was bekommen Installateure? 250.- die Stunde ?

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.