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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich brauche dringend Hilfe!!!
Ich habe 2 Jahre lang zur miete im OG gewohnt. Ende März 2005 sind wir ausgezogen und die Wohnung wurde weiter verkauft. Der neue Besitzer hat festgestellt, dass anscheinend die Küchenspüle nicht fachmänisch angebracht war und somit ständig Wasser ausgelaufen ist (anscheinend über den Zeitraum von 2 Jahren).

Uns ist das Tropfen am Spülbecken erst kurz vor unserem Auszug aufgefallen, was wir umgehend unserer Vermieteren telefonisch mitgeteilt haben.
Die neuen Besitzer haben die komplette Küche neu saniert, sprich den Boden aufgerissen, bzw den Estrich, den Schimmel entfernt und legen jetzt einen neuen Estrich.

Der Schaden soll sich auf etwa 1.000 Euro belaufen. Ich bzw wir besitzen keine Rechtschutzversicherung oder sonstige Versicherungen...!

Wer trägt den Schaden bzw. haftet dafür??
mfg SpiderLove

P.S.: ein Übergabeprotokoll wurde nur mit den neuen Besitzern erstellt, darin wurden nur die Übergabe der Schlüssel festgehalten. Der "Wasserschaden" wurde ein Tag später festgestellt.
Stichwörter: wasserschaden + zahlt + auszug + bemerkt

0 Kommentare zu „Wasserschaden, bemerkt bei Auszug, wer zahlt??”

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