Hainzel hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich wohne in einem Wohn- und Geschäftshaus, in dem sich 4 wohnungen (Gesamtwohnfläche ca. 400 qm) und zwei Kanzleien (Gesamtfläche ca. 800 qm) befinden.
Z.Bsp. wird während der Heizperiode von ca. 06.00 bis 17.00 geheizt (was die Heizungen hergeben), danach weniger oder nicht mehr. Abrechnung erfolgt aber auch hier im Vehältnis 30 % zu 70 %.
Sämtliche weiteren Umlagen werden auch wie in einem "normalen" Wohnhaus abgerechnet.
Frage: Gibt es Regelungen für diese Konstelation?
Wer kann mir da helfen? Vielen Dank im Voraus.
MfG Hainzel