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Rückforderung zu hoher Arbeitslosenhilfe
Das Arbeitsamt ist berechtigt, zu viel gezahlte Arbeitslosenhilfe zurückzufordern, wenn der Arbeitslose die zu hohe Zahlung erkannt oder "grob fahrlässig" nicht erkennen wollte. Das Arbeitsamt muss die Rückforderung innerhalb eines Jahres geltend machen. Das Bundessozialgericht wies darauf hin, dass die Jahresfrist für die Rückforderung nicht bereits dann zu laufen beginnt, wenn das Arbeitsamt seinen Fehler bemerkt hat, sondern vielmehr erst nach der Anhörung des betroffenen Arbeitslosen.
Urteil des BSG
B 7 AL 88/99
NJW Heft 35/2000, Seite XLVI