Susanne
I.d.R.kommt im Notfall die Feuerwehr und die brauchen keine Schlüssel. <!-- s --><!-- s -->
Rein technisch gefragt: Was macht so eine Hebeanlage und wie sieht der Notfall aus? (Grundwasser?)
Sollte es sich hier nicht um Gemeinschaftseigentum handeln? Was hat demnach der Nachbar damit zu tun?
Ist der Hobbyraum im MV mitvermietet kann der VM gar nichts tun, eine Teilkündigung ist nicht möglich.
Fressbaeckchen
So - hab mal rückgefragt ...
100%ige Antworten können die als "nur" Mieter ja nicht geben (insbesondere wie dieser Raum in der Teilungserklärung erwähnt wird).
1.) Die Hebanlage hebt wohl Abwasser aus den Kellerräumen (es gibt dort u.a. auch eine Toilette) auf Kanalniveau (das Haus wurde 1993 anstelle eines uralt-Hauses gebaut, der Kanal dürfte also viel älter sein).
2.) Der Notfall würde wohl so aussehen: Hebeanlage putt ---> Kacke im Keller *g*
3.) Der besagte Nachbar ist der andere Bewohner des 2-Familienhauses
4.) VERMUTLICH ist der Technikraum Gemeinschaftseigentum
5.) Eine (Teil-)Kündigung steht nicht zur Debatte - es geht darum, daß der VM nun etwas verlangt, was er a) aus dem Mietvertrag nicht herleiten kann, aber b) bei Abschluß doch wohl wissen musste! ---> Mieter auf der Suche nach einem Objekt mit Hobbyraum würden sich die Anmietung evtl. überlegen, wenn sie wissen, daß sie nicht "Herr im eigenen bezahlten Haus" sind.
Frage deshalb: Geldwerte Entschädigung für die Gewährung des Zugangs? Und: Hinterlegung bei einer anderen Nachbarin (es stehen 2 Häuser auf dem Grundstück) möglich?
Ralf
Susanne
Ich denke auch, dass Dein Vorschlag möglich ist und nur reine Verhandlungssache.
Grundsätzlich besteht m.E. kein Anspruch auf Schlüssel durch den Eigentümer.
Ausserdem fehlt mir die Logik dazu. Muss die Hebeanlage regelmässig geprüft werden, wenn ja, wie wurde da bis dato verfahren?
Denn: offensichtlich merkt man doch erst dass die kaputt ist, wenn der Keller unter Wasser steht. (da kann man sich den Schlüssel dann immer noch holen)
Fressbaeckchen
Tja - wie wurde bis dato verfahren ... offenbar hat sich seit 1996 NIEMAND um die Hebeanlage gekümmert *g*.
Ralf