Berthelstal 19.10.2010 00:41
Da können Sie nur zur Selbsthilfe greifen oder die Polzei verständigen. Bei Randale oder strafbaren handlungen können Sie keine Mietminderung durchsetzen. Ansonsten bleibt Ihnen nur ein Wohnungswechsel in ein anderes Milieu.
Bladder 19.10.2010 06:17
In jedem Fall ist der Vermieter der erste Ansprechpartner. Diese Mängel sind ihm zu melden und eine Mietminderung ist dann auch durchsetzbar, genauso wie eine fristlose Kündigung.
Dazu sollte man die §§ 535 und 536 BGB gelesen haben.
PeteMCologne 19.10.2010 13:11
Also das wir (es sind mehrere Mieter betroffen) wegen einem Asozialen dort ausziehen ist ebensowenig sinnvoll wie Selbsthilfe. Da werde ich höchstens mal ne Kamera installieren und der Bulizei den Film schicken. Eigentlich ist das kein Asozialenviertel und der Vermieter hat auch in letzter Zeit einiges in das Haus investiert.
Ich denke, ich werde mal dem Hinweis von Bladder nachgehen. Danke schon mal für Paragraphen. Vielleicht noch eins: Gibt es da irgendwelche Urteile, wo soetwas als Mangel anerkannt worden ist?
Danke nochmal!
Pete
Bladder 19.10.2010 15:11
Urteile findet man nur im Netz. Es sind immer Einzelfälle. Siehe "Mietminderung"!
Mit der Videokamera sollten man vorsichtig sein, denn Sie dürfen außerhalb Ihrer 4 Wände keine Personen aufnehmen und dieses Video würde vor Gericht auch nicht zugelassen.