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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

welcher Verteilerschlüssel gilt sofern nichts im Mietvertrag vereinbart!?

Mein Vermieter behauptet, dass für diesen Mietvertrag dann der Verteilerschlüssel gewählt wird, der in der allerersten Nebenkostenabrechnung angewandt wurde..

Ich bin da anderer Meinung, denn sofern nichts vereinbart, dann gilt für mich der gesetzliche und der ist nun mal in § 556 a BGB fest verankert...

1 Kommentar zu „Welcher Verteilerschlüssel gilt wenn keine Regelung?”

Der_Mario Experte!

Richtig, wenn nichts vereinbart ist, muss gemäß § 556a BGB nach Wohnfläche abgerechnet werden.
Bei verbrauchsabhängigen Posten muss der Vermieter nach "billigem Ermessen" verteilen, was bedeutet, dass es einigermaßen gerecht zugehen muss.

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