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Werbungskosten: Aufwendungen für Umschulungsmaßnahme
Aufwendungen für eine Umschulungsmaßnahme, die die Grundlage dafür bildet, von einer Berufs- oder Erwerbsart zu einer anderen überzuwechseln, können als vorab entstandene Werbungskosten anerkannt werden. Damit ändert der Bundesfinanzhof seine jahrelang umstrittene Rechtsprechung.
Urteil des BFH vom 04.12.2002
VI R 12 0/01
NJW 2003, 533