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Unterschiedliche Vermieter arbeiten unterschiedliche Mietverträge aus und das ist vollkommen legitim.
Grundsteuer und Versicherungen gehören zu den Nebenkosten und sind umlagefähig.
Das die Nebenkosten jährlich steigen, weiß man hinreichend aus der Presse.
Sie haben hier ein Informationsdefizit.
Susanne
Es kommt immer auf die Vereinbarung im Mietvertrag an. Da Verträge frei verhandelbar sind, ist es daher nicht selten so, dass ein Mieter mehr Miete für die gleiche Wohnung bezahlt, wenn der MV in einer Zeit der Wohnungsknappheit abgeschlossen wurde oder der M einfach ein schlechtes Verhandlungsgeschick hat.
Gleiches gilt für die Nebenkosten. In alten MV war es üblich, die Positionen der NK aufzuzählen. Was hier fehlt, kann der VM auch nicht umlegen. Später erst gab es Formularmietverträge (Vordrucke) die sich auf §27 der II. Berechnungsverordnung beziehen oder wie nun ganz neu auf die Betriebskostenverordnung. Hier muss nun nichts mehr aufgezählt werden und dadurch darf der VM alle umlagefähigen Kosten an den Mieter weiterleiten.
Die Abrechnung muss nach BGB innerhalb der nächsten 12 Monate ab Ende des Abrechnungszeitraumes zugestellt werden.