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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Wir sind vor gut einem Jahr in unsere neue Wohnung gezogen. Leider ist uns erst ca. 2 Wochen nach Einzug aufgefallen, das im Schlafzimmer und im Wohnzimmmer die Rollobänder stark verschlissen sind. Mittleriweile sind sie komplett gerissen.
Nun meine Frage: Sind Rollobänder Verschleissteile die der Mieter zu zahlen hat, oder müssen diese durch den Vermieter (in unserem Fall Wohnungsbaugesellschaft) getragen werden??
Die Rollos wurden nachträglich angebracht und mussten zum teil vom vormieter mit gezahlt werden.

Danke für die Hilfe

Liebe Grüße die Brimsi
Stichwörter: zahlt + defekte + rollobänder

1 Kommentar zu „Defekte Rollobänder. Wer zahlt?”

Susanne Experte!

Was der Vormieter gezahlt hat oder nicht ist irrelevant. Die Rollos waren bei Einzug vorhanden und gehören damit zu Eurer Mietsache, Reparaturen hat der VM zu zahlen.
Schau mal in den Mietvertrag, es gibt manchmal sog. Kleinreparaturklauseln: dabei soll der Mieter für Sachen, auf die er einen direkten Einfluss hat, pro Reparaturfall bis zu xx.-Euro zahlen. Achtung, diese Klausel ist nur gültig, wenn sie eine doppelte Begrenzung hat, pro Reparaturfall und nicht mehr als (i.d.R.) 8% der Kaltjahresmiete. Die Kosten pro Reparaturfall sollten so zwischen 75-100 Euro liegen.
Kann ich allerdings schwer einschätzen, da ich nicht weiss, wie teuer so eine Reparatur ist.

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