Mieter
Hallo,
Wenn im Mietvertrag die Gartenpflege vertraglich geregelt ist, ist das Gießen m. E. nicht zu umgehen. Etwas anderes könnte gelten, sollten die Länder aufgrund von Wasserknappheit das Bewässern von Gärten einschränken bzw. verbieten, was aber äußerst selten vorkommt. Vielleicht kann ja in einem Gespräch mit dem Vermieter besprochen werden, im nächsten Jahr weniger bewässerungsintensive Pflanzen anzupflanzen. Den Rasen würde ich notfalls vertrocknen lassen, ihn zu gießen ist wirklich Wasserverschwendung. Junge Bäume sollte man natürlich in den ersten Jahren nach Anpflanzung bei Trockenheit gießen.