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Hallo zusammen,
meine Freundin und ich sind zusammen in meine Wohnung gezogen. Ihre alte Wohnung haben wir zum 31.12. gekündigt, wobei die Wohnungsübergabe schon gestern, 25.10.05, stattfand.
Nach Abnahme der Wohnung durch Mitarbeiter der Wohnungsbaugesellschaft verlangten diese die Übergabe aller ausgehändigten Schlüssel, welche wir auch ordnungsgemäß übergaben.
Damit haben wir also keinen Zutritt mehr zu der Wohnung, folglich müssten wir doch eigentlich auch keine Mietzahlung mehr leisten oder? Denn mir als Mieter muß doch der Zutritt zu den von mir angemieteten Räumen möglich sein. Wenn dies nicht der Fall ist, müßte dies doch einen schwerwiegenden Mangel darstellen, der zur sofortigen Einstellung der Mietzahlung berechtigt. Wir haben den Mitarbeitern ja schließlich die Schlüssel nicht aufgedrängt, sondern diese haben sie ja explizit von uns verlangt.
Wie seht ihr den Fall?? Danke für die Antworten schon mal im voraus.
Jürgen