Susanne
Nein, tut mir leid. Auch ist die Nachzahlung keine Anerkenntnis. Die Abrechnung kann der Mieter bis 12 Monate nach Zustellung prüfen.
Zum Nachlesen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html[/url:9a594]
[i:9a594]Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. [/i:9a594]
Gast
vielen Dank für die Antwort und eine Riesenlob an die Betreiber dieses Forums.
Gruß
Berit