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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

habe eine Frage, in der Hoffnung, dass ihr mir helfen könnt...

in der von mir gemieteten Wohnung kommt der Putz von der Decke und den Wänden runter. Hausverwaltung war mit dem "Handwerker für Alles" da und hat den Schaden besichtigt. Der Handwerker sagte direkt, dass dieser Schaden sicher nicht zu beseitigen wäre, da vor dem Haus die Straßenbahn vorbei fährt. Die Erschütterung ließe den Putz runterkommen.

Verwaltung bat um Termin zur Beseitigung der Mängel. Daraufhin habe ich geschrieben, dass sie, nach dieser Aussage in Ihrem Beisein, einmalig die Ausbesserung vornehmen kann.

Der Handwerker, der alle Mängel im Haus beseitigt, hat die Wände und Decke neu verputzt.

Nach 3 Wochen ist der Putz abermals von der Wand gefallen.

Jetzt bittet die Hausverwaltung um Absprache eines Termins, wann die Mängel erneut beseitigt werden können.

Bin selbständig, habe einen enormen finanziellen Verdienstausfall durch die Arbeiten der Handwerker (muss zu Hause bleiben, etc.)

Wie kann ich mich jetzt verhalten...?? Muss ich erneut einen Termin mit einem Handwerker tolerieren...?? Kann ich Verdienstausfall geltend machen...?? Muss ich jedesmal selbst die komplette Wohnung ausräumen...??

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

Gruß TheBulldog
Stichwörter: mangel + oft + beseitigen

1 Kommentar zu „wie oft mangel beseitigen”

Susanne Experte!

Für alle ARbeiten der Mängelbeseitigung ist der VM zuständig, auch fürs Putzen!
Instandsetzungsarbeiten, und darum handelt es sich, sind nach BGB durch den Mieter zu dulden.

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