Gast hat diese Frage gestellt
Hi,
ich weiß diesen Themen gab es schon öfters, allerdings ist meine Meinung das im Mietrecht vermutlich nichts pauschaliert werden sollte - evt. gibt es bei meinem Fall gravierende Abweichungen.
Einzug in Wohnung Februar 2005: Vormieter wurde rausgeklagt, Wohnung renoviert (Löcher gespachelt, Grundreinigung etc.) dennoch 650 EUR Kaution an den Vermieter BAR gezahlt (gegen Quittung)
Auszug zum 31.11.2005: Wohnung in deutlich besserem Zustand als bei Einzug, Es wurde KEINE Mängelliste oder ähnliches aufgenommen, lediglich das Vermieter Ehepaar schaute sich die Wohnung in Ruhe an, ohne weitere Beanstandung.
Ich habe also nichts Unterschrieben.
Vermieter fragt nach Bankverbindung für Kaution, gegeben, erledigt.
Nebenkostenabrechnung? Bis heute keine Erhalten.
Mehrmals via Fax gemahnt, beim letzten Fax (vor 3 Wochen) mit Anwalt gedroht.
Meiner Meinung nach ist die Sachlage klar, allerdings habe ich ein Problem! Ich finde nach meinem 2. Umzug in kurzer Zeit (Beruflich) die Quittung für die Einzahlung nicht mehr
Muß ich einer Beweispflicht nachgehen? Lediglich meine Freundin war dabei als ich die Kaution bezahlt habe. Wie kann ich also ohne schriftlichen Beweis der Kautionszahlung mein Geld einfordern?
Bitte um Hilfe!
Merci