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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

wollt heute locker meinen Vertrag kündigen, allerdings behauptet der Vermieter, das dies nur ab 31.8 möglich sei...

Im Vertrag steht nur, das er von mindestens 31.08.03 - 31.08.04, also mindestens 1 Jahr zu laufen hat! Jetzt behauptet er, dass sich das dann automatisch wieder um 1 Jahr verlängert, was aber definitv nirgens im Vertrag steht!

Allerdings steht auch sonst nirgens was zu Kündigungfristen etc, gelten hier dann die gesetzlichen?

Schöne scheisse..

grüße

10 Kommentare zu „Will kündigen, aber unerwartet Probleme..Kündigungsfrist,etc”

Susanne Experte!

Das ist natürlich so unrichtig, er verwechselt wohl was. Ein vereinbarter gegenseitiger Kündigungsverzicht kann sich nicht automatisch verlängern.

Deine Kündigungsfrist beträgt die gesetzlichen 3 Monate, daher kannst Du jetzt zum 30.April fristgerecht kündigen. In der (grundsätzlich) schriftlichen Kündigung bittest Du Deinen VM um schriftliche Bestätigung des Termins. Die mündlichen Einwände soll er ggf. schriftlich darlegen unter Ansage des § des MV. Kündige bei weiterer Problematik eine Prüfung des MV durch einen RA an und dass diese Kosten an den VM weitergeleitet werden.

Wahrscheinlich wirst Du im Grossen und Ganzen sowieso eine Ra brauchen, hört sich schon so an, wird sicher auch Probs mit der Kaution und der Übergabe der Wohnung geben...

WeberMax

Hallo Susanne, danke für deinen Beitrag.

Das bedeutet, falls nicht anders vermerkt, gelten immer die 3 Monate?

Vielleicht kann man das ja noch im guten ausdiskutieren...
Rechtsschutz hab ich leider keinen, somit fällt der RA wohl flach.

Wie geht man da jetzt am besten vor? Nachmieter suchen und auf seine Forderung eingehen?
Oder..

1.erst nochmal reden, okay
2.wenn nix hilft, zum 31.4 kündigen
3. sich um Kaution streiten?

grüße

Susanne Experte!

ups-es ist der 31. April

Der VM hat doch bei einem Gespräch schon faxen gemacht, sicher kannst Du ihn nochmals darauf ansprechen, insbesondere würde ich mir dann von ihm die Stelle des MV zeigen lassen, auf die er sich bezieht.

Ansonsten nur schriftlich, da bei mündlichen Verhandlungen immer die Beweiskraft fehlt, wenn man's braucht.
Schriftlich so vorgehen wie ich schon oben beschrieben habe.

Christoph_A. Experte!

Hallo,

entweder war es ein zeitlich befristeter Vertrag von einem Jahr, der nach Ablauf in einen unbefristeten Vertrag mündet oder es war ein von vornherein unbefristeter Vertrag, wobei aber für das erste Jahr wechselseitig auf die Kündigung verzichtet wurde.

Wobei das aber auch egal ist. Nach Ablauf der Frist ist der Mietvertrag zu den gesetzlichen Fristen von drei Monaten kündbar.

D.h. Bis spätestens Anfang Februar zum 30. April 2006.

Der April hat immer noch 30 Tage. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Frage doch mal den VM, warum er glaubt, der Vertrag würde sich um ein Jahr verlängert haben.

tenant61 Experte!

. nach auffassung deines vermieters wäre der vertrag grundsätzlich nur zu einem bestimmten termin zulässig. eine solche regelung wäre aber unwirksam, selbst wenn sie tatsächlich irgendwo im vertrag stehen sollte (einzige ausnahme wäre ein qualifizierter zeitmietvertrag; um einen solchen handelt es sich aber offenkundig nicht).

WeberMax

Danke für die Anteilnahme.. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

"entweder war es ein zeitlich befristeter Vertrag von einem Jahr, der nach Ablauf in einen unbefristeten Vertrag mündet oder es war ein von vornherein unbefristeter Vertrag, wobei aber für das erste Jahr wechselseitig auf die Kündigung verzichtet wurde."

Das trifft es wohl. Allerdings wurde eine Staffelmiete vereinbart (leider im ausgangspost vergessen), da es sich aber um einen unbefristeten Vertrag handelt, kann ich praktisch auch vor ablauf der 4 Jahre unter einhaltung der 3 mon kündigen? Laut bgb 557a gilt das mit den vier jahren nur, wenn darauf im vertrag hingewießen wird.
Seh ich das richtig? <!-- s :?: --><!-- s :?: -->

"Frage doch mal den VM, warum er glaubt, der Vertrag würde sich um ein Jahr verlängert haben."

Da bezog er sich auf die MV- Passage: Das Mietverhältnis beginnt am 15.09.03. Das Mietverhältnis läuft bis mindestens 31.08.04

..was ich beim besten willen nicht nachvollziehen konnte..

Grüße

edit: Hab mal die wichtigen steiten des vertrags angehängt:
http&#58;//img13&#46;imageshack&#46;us/img13/9166/miet11lq&#46;th&#46;jpg[/img:44ba3][/url:44ba3] [url=http&#58;//img13&#46;imageshack&#46;us/my&#46;php?image=miet25vv&#46;jpg:44ba3][img:44ba3]http&#58;//img13&#46;imageshack&#46;us/img13/8086/miet25vv&#46;th&#46;jpg[/img:44ba3][/url:44ba3]

Christoph_A. Experte!

Der Mietvertrag beinhaltet zwei Besonderheiten, die von einem "normalen" Mietvertrag abweichen.

1.) Ein Zeitvertrag mindestens für den Zeitraum vom 15.09.03 - 31.08.04
2.) Eine Staffelmiete für den Zeitraum von vier Jahren.

Jedes für sich betrachtet ist korrekt.

Pkt. 1 bedeutet, daß der Mietvertrag frühestens nach Ablauf des 31.08.04 beendet werden kann. Da keine anderslautenden Vereinbarungen zu erkennen sind, bzw. der Mieter das Mietverhältnis nicht beendet hat bzw. das Mietverhältnis durch weiterwohnen verlängert hat, mündete der Vertrag nach Ablauf des 31.08.04 in einen ganz normalen unbefristeten Vertrag der mit drei-monatiger Frist gekündigt werden kann.

Pkt. 2 vereinbart nur eine Staffelmiete und hat nichts mit Kündigungsfristen zu tun.

Mir fiel aber auf, daß es im MV zwar einen Pkt. 3 "außerordentliche Kündigung" gibt, nicht jedoch einen Punkt "Ordentliche Kündigung". Bei solchen Vordrucken kommt das aber normalerweise rein.

Wurde vergessen die Seite hier zu posten ?

Vielleicht wird es dann klarer.

Der Glaube des VM, er hätte einen vierjährigen Vertrag ist aber an den Haaren herbeigezogen.

WeberMax

Hallo Christoph,

der Punkt "Ordentliche Kündigung" existiert nicht!

Von 4 Jahren Laufzeit, war auch nicht die Rede, Er hat nur behauptet das der Vertrag nur zum 31.8 des jeweiligen Jahres möglich sei.

Er Argumentierte das besagte Passage "Ein Zeitvertrag mindestens für den Zeitraum vom 15.09.03 - 31.08.04" besagt, dass sich der befristete Vertrag automatisch um 1 Jahr verlängert und somit nur zum 31.8 gekündigt werden kann.
(In der Wohnung wohnen fast ausschließlich Studenten und fürs Sommersemester nen Zwischenmieter zu finden dürfte schwierig sein, was wohl auch der VM weiß, was ihn zu solchen maßnahmen greifen lässt)

Zu Staffelmieten: Muss man hier wegen den 4 Jahren nicht zwischen befristeten und unbefristeten MV Unterschieden?

Allerdings sehe ich das mittlerweile auch so, dass meiner unbefristet ist und somit mit den 3 mon gekündigt werden kann und wenn er sich der VM aufn Kopf stellt. <!-- s :D --><!-- s :D -->

Gruß

Christoph_A. Experte!

Hallo,

"Er Argumentierte das besagte Passage "Ein Zeitvertrag mindestens für den Zeitraum vom 15.09.03 - 31.08.04" besagt, dass sich der befristete Vertrag automatisch um 1 Jahr verlängert und somit nur zum 31.8 gekündigt werden kann. "[/i:2bd9b]

Die Aussage vom VM ist Quatsch. Dieser Zeitraum gibt nur an, für welchen Zeitraum der MV mindestens gilt. Hätte er eine automatische Verlängerung haben wollen, hätte er es reinschreiben müssen. Wie z.b.

"Nach Ablauf des Zeitraumes verlängert sich der MV automatisch um ein Jahr"

Zu Staffelmieten: Muss man hier wegen den 4 Jahren nicht zwischen befristeten und unbefristeten MV Unterschieden? [/i:2bd9b]

Nein, das hat damit nichts zu tun. Solche Staffelmieten können sowohl für unbefristete als auch befristete MV vereinbart werden.

Wenn Du Student bist:

Prüfe doch mal, ob es an Deiner Hochschule eine kostenlose Rechtsberatung gibt, um auf Nummer sicher zu gehen.

Ansonsten könntest du mal beim Amtsgericht nachfragen, ob Du einen kostenfreien Beratungsschein bekommst, den Du dann bei einem Anwalt einlösen kannst.

WeberMax

Danke für die Tipps, eine solche Beratungsstelle existiert tatsächlich, zwar ca. 100 km entfernt, aber das is es mir wert.. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

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