Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
ReyTax hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

letztes Jahr bin ich in eine WG gezogen und bis vor einem Monat war noch alles Gut.Nach einer Meinungsverschiedenheit möchte mein Mitbewohner die WG zu einer ZWG machen. Jetzt kommt das "Lustige". Beim Einzug hat er behauptet, dass ich sein Zeug mitbenutzen kann und, dass dies kein Problem darstellt. Nun will er alles alleine nutzen und behauptet auch, dass die Küche (ca. 7 jahre alt und der Inhalt der Geräte auch) alles Ihm gehört und ich mir alles neu kaufen muss. Also Kühlschrank, Herd, Spülmaschine.......Tassen, Becher besteck, OK, aber bei sowas... genau wie im Bad, die Regale und alles war an der Wand hängt sind seine Sachen. Ich muss es wegräumen. Seit der Meinungsverschiedenheit, gab er mir einen Tag in der Woche zum (aus)reden, da ich aber eine wichtige Klausur schreiben musste, habe ich Ihm gesagt ich lerne und wir vertagen Dies doch BITTE. Am Abend erhielt ich eine Nachricht, das ich bis ende des Wochentages alles aus seinen Schränken wegräumen soll, sonst fliegt alles auf den Boden...Jetzt ist er auf einer Sturkopfschiene und redet nur mit mir nur über Miete und wo soll ich dir Platz räumen, sonst Ignoriert er mich und fertig. Behandelt mich als ob ich da nicht wohnen würde... Meine Frage ist es ob dieses Verhalten den rechtlich erlaubt ist, da er mir auch keine Belege oder Rechnungen vorweisen kann, dass er es erworben hat. Dies benachteiligt mich total, da ich nicht das Geld habe mir jetzt eine komplett neue Einrichtung zu erwerben. Ich habe damit kein Problem eine ZWG zu eröffnen, aber aus diesem Grund.. schaffe ich mir keinen externen Herd an, bzw. Kühlschrank.

Falls Jemand hilfreiche Tipps hat.

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.

MfG

3 Kommentare zu „von WG zu ZWG nach Meinungsverschiedenheit”

forsetis Experte! 07.11.2017 18:05

Was ist eine ZWG? Diesen Begriff gibt es im Mietrecht nicht.
Was ist im Vertrag, der ja sicherlich abgeschlossen und unterschrieben wurde, zu diesem Themenkomplex vereinbart. Nur was schwarz auf weiß greifbar ist kann solch eine Meinungsverschiedenheit beenden. Was da jetzt abläuft sieht mir eher nach einem Kindergartenstreit um Förmchen und Eimerchen aus. Und aus solchem Knatsch halte ich mich raus.

ReyTax 07.11.2017 18:33

Ouh dachte dies wäre der Begriff für Zweck WG..sorry. Im Betrag steht, dass die Küche und Bad und wc zu Gemeinschaftsnutzen da ist

forsetis Experte! 07.11.2017 18:47

Dann ist doch alles klar und dein Mitbewohner (Giftzwerg) hat nichts vermelden, dann kannst du die Räumlichkeiten in der vorgegebenen Form mitnutzen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.