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Mieter können den Mietzins nicht wegen einer fehlenden baurechtlichen Genehmigung mindern. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor. Die Richter verurteilten damit ein Mieterehepaar, die zurückgehaltene Miete an den Hauseigentümer nachzuzahlen (AZ 33 C 3064/02-93). <br />
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Zu der von dem Ehepaar angemieteten Vierzimmer-Wohnung gehörte auch ein geräumiger Wintergarten. Wie sich später herausstellte, hatte der Vermieter jedoch keine baurechtliche Genehmigung für diesen Raum eingeholt. Obwohl sie den Wintergarten weiter nutzten, minderten die Eheleute die Miete entsprechend. <br />
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Laut Urteil reicht eine «formelle Illegalität» des Mietgegenstandes allein nicht aus, um eine Mietminderung durchsetzen zu können. Die Mieter hätten sich vielmehr auf Mängel an der «konkreten Beschaffenheit und Lage der Mietsache in deren Beziehungen zur Umwelt» berufen müssen. <br />
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AG Frankfurt (AZ 33 C 3064/02-93) <br />
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1.10.2003 <br />
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Balkonumbau zum Wintergarten <br />
Ein Vermieter trug sich mit dem Gedanken, die Balkone am Haus zum Wintergarten umzubauen. Allerdings stieß er mit dieser Idee auf den Widerstand der Mieter. Besonders in den Großstädten erfreut sich der Balkon großer Beliebtheit, da man hier unter Wahrung der Privatsphäre im Sommer seine Freizeit verbringen und sich erholen kann. Er ist sozusagen ein kleiner Ersatz für den fehlenden Garten. Nach Ansicht des Landgerichts Berlin handelt es sich bei einer Umgestaltung des Balkons zum Wintergarten um keine zu duldende Maßnahme des Mieters. (Az: 64 S 507/96, Landgericht Berlin)<br />