capo
Da wird es schwierig. Eine fristlose Kündigung sollte nur mit dem Einverständnis des Vermieters möglich sein. Schließlich ist er nicht der Verursacher solcher Mißstände. Sollte es wirklich unzumutbar sein, was wohl schwierig zu beweisen ist, ist die Kündigung fristlos möglich.Aber ich fürchte dafür brauchst du einen RA. Ansonsten erlebst Du noch 3 Monate dieses 'Spielchen'.
Gruß,
Capo
Claudi
jo, leider
wir haben heut mal von allen mietern eine unterschriftensammlung gemacht unter einen mängelbrief und eine frist bis 31.05.05 gegeben, mal shauen was daraufhin passiert.
Ich mag meine wohnung hier eigentlich sehr gern, nur das umfeld ist im moment zum brechen. vielleicht wird es ja besser.
haben heute mit der vermieterin gesprochen, sie hat versprochen das endlich in ordnung zu bringen. den brief bekommt sie trotzdem.
Danke
Claudi
capo
Ehrlich gesagt wüßte ich als Vermieter auch nicht, was zu tun ist. Eine Streife wird wohl kaum abgestellt werden. Würdet ihr einen privaten Service bezahlen?? Das wäre der Kompromiß, oder? Nach ein paar Monaten ist es vielleicht <!-- s ops:' class='' /> --><!-- s ops:' class='' /> --> vorbei.
Ich find es aber toll, dass es noch richtige Mietergemeinschaften gibt. Da würde ich wahrscheinlich auch bleiben wollen <!-- s --><!-- s -->
Capo
Claudi
Richtige Mietergemeinschaft sind wir erst durch ieses Problem geworden.
Das Problem mit der Vermieterin ist einfach, das sie sich nciht kümmert, soll heißen die WOhnunge endlich leer räumt, die Fenster sicher macht und die Schmierereien im Haus beseitigt. Leider.
Mal schauen, vielleicht klappt es ja jetzt.
Was können wir tun, wenn die Frist vom 31.05.05 ohne erledigung rum ist? Miete kürzen? Wenn ja in welcher Höhe?
Claudi
capo
Zur Mietminderung kenne ich keine Gerichtsurteile. Aber eine solche beeinflussung des Alltags ist schwer zu beziffern. Die Bedrohung ist ja mehr ausserhalb der Wohnung. 5% sind aber bestimmt drin. Bei 20% wäre ich vorsichtig. Aber nicht vergessen, diese Mietminderung anzukündigen, sonst ist sie ungültig und der Vermieter kann dir kündigen.
Normalerweise passiert das mit der Fristsetzung, aber davon schreibst Du nix *achselzuck*
Ist die Fristsetzung an eine Konsequenz gebunden?
Das kann dann auch Eigenregie bedeuten, wodurch der Vermieter dann für die Rechnung aufkommt.
Capo
Gast
Morgen!
Ins unserme Brief haben wir geschrieben: ,,Bitte behebn Sie die Mängel baldmöglichst, spätestens bis zum 31.05.05"
Mit Konsequenzen haben wir nciht gedroht. Ist das schädlich? Reicht diese Frist nicht aus? *mist*
Wir haben gestern auch wieder darüber nachgedacht, was wir tun können *grummel* vielleicht ist die Kündigung durch die Vermieterin das beste. Das Fenster ist wieder drin, in der Wohnung, nur der Keller steht immer noch für alle offen.
Danke
Claudi
capo
Die Frist allein reicht nicht aus. Der Vermieter muss über die Konsequenzen informiert sein, sonst sind sie haltlos. Wie bei einem normalen Kaufvertrag.
Vielleicht einfach dieselbe Frist abermals mit 'Androhung' übersenden. Dann kann nichts schief gehen. Wie gesagt, die Mietminderung erscheint toll, aber ist nur schwierig durch zu stehen.
Die beauftragung eines Handwerkers ist auch schwierig, aber wenn der Vermieter die Frist versäumt (die auch großzügig ist, wegen Diebstahlschutz) ist das rechtens. Vorsicht: Der Handwerker hält sich gerne an den Auftraggeber. Am besten "im namen/Auftrag von"! Deswegen auch die Ankündigung in der Fristsetzung.
Sollte es schwierigkeiten geben, hat der Vermieter grob fahrlässig agiert, da durch das offene Fenster wohl kaum eine Versicherung zahlen würde.
In diesem Sinne,
Viel Glück,
Capo
Claudi
Huhu!
ICh nochmal *lol*
MEine Frist ist jetzt rum. Das offene Fenster ist zu - zumindest ins eins davor, ob es wirklich zu ist wissen wir noch nicht.
Die Schmierereien im Hausflur sind anch wie vor nicht weg und im Keller und an den Kellerfenstern hat sich auch nichts getan (haben nicht nachgeschazut, aber wir haben ja die Schlüssel und ohne kann sie ja nichts tun) - auch an der HEizung ist alles beim alten. Im Moment brauchen wir die zwar nciht, aber wenn ist sie erst funktionstüchtig wenn einer von uns Wasser nachgefüllt hat (was ich ja so gar nicht verstehe, sie weiß das irgendwo im Haus ein LEck ist, wo Wasser raus läuft und das dauernd, das ist doch auch nciht gut fürs Haus!! *nichtversteht*)
ICh habe jetzt folgenden Plan, MOrgen, wenn die Frist entgültig abgelaufen ist werde ich einen Brief mit einer NAchfrist schreiben und zwar mit einer Nachfrist von 2 Wochen (ist das OK?) und darin dann auch eine Mietminderung in Höhe von ????? 5, 10, 15, 20 % ?????? androhen.
Wäre es dann möglich die Miete zu mindern?
Danke im Voraus für die Info
Claudi
capo
jupp, mach' et.
10% minderung ankündigen.
Claudi
Huhu!
Habe heut nochmal mit meiner Rechtschutz gesprochn, da kann man kostenlos Informationmen von Anwälten erhalten (bezahl ich ja mit beim Beitrag *g*).
Dieser meinte wir könnten die Miete um 20-25% kürzen und bräuchten der Vermieterin lediglich ein Begleitschreiben machen, aus welchen gründen wir dies getan haben.
Mir kommen 20 % allerdings sehr hoch vor. Die Nachbarn sind natürlich hellauf begeistert. Aber ich?? Bin wohl schon wieder zu gutmütig *grummel* Was meint Ihr?
Claudi
capo
ich sach nochmal: mach et.
wenn der Rechtsschutz die Prozentwerte angibt, dann sind die okay.
meine Werte sind eine vorsichtige Schätzung und deswegen müssen die hier immer niedriger sein.
Eine mietminderung ist immer heikel. Viele sind zu schnell damit. Bei dir ist das völlig okay. Das sind die richtigen Gründe und der Vermieter hat auch eine Chance gehabt, das abzuwenden.
Übrigens: Nächtlicher Lärm, lautstarke Musik durch Wohnung im selben Haus berechtigen zu 50% (AG Braunschweig)
...so als Anhaltspunkt, wie deine Situation liegt...
Gast
Zur Mietminderung kenne ich keine Gerichtsurteile. Aber eine solche beeinflussung des Alltags ist schwer zu beziffern. Die Bedrohung ist ja mehr ausserhalb der Wohnung. 5% sind aber bestimmt drin. Bei 20% wäre ich vorsichtig. Aber nicht vergessen, diese Mietminderung anzukündigen, sonst ist sie ungültig und der Vermieter kann dir kündigen.
Normalerweise passiert das mit der Fristsetzung, aber davon schreibst Du nix *achselzuck*
Ist die Fristsetzung an eine Konsequenz gebunden?
Das kann dann auch Eigenregie bedeuten, wodurch der Vermieter dann für die Rechnung aufkommt.
Capo[/quote:d6c69]