Susanne
Zimmerlautstärke gilt eigentlich immer und ist nicht auf die Ruhezeiten beschränkt.
Grundsätzlich sind Einweihungen Geburtstag oder andere Feiern kein Freibrief für Krach.
Ich würde grundsätzlich über einen Aushang alle Nachbarn informieren und ggf. Einladen. Sollte sich trotzdem jmd. beschweren oder die Polizei holen ist derjenige auf jeden Fall im recht.