rhw
Hallo claudine,
nein - heisst es nicht! Du kannst für deinen Teil von Wohnung und Miete WG beantragen. Sofern nicht alles von euch getrennt behandelt (bewohnt/bezahlt) wird, könnte sich aber an dem im BaföG deines Mitstudenten enthaltenen Mietzuschuss evtl. etwas ändern ...
MfG
rhw