tenant61
hi,
an die dreimonatige kündigungsfrist seid ihr schon gebunden. problem ist, dass ihr die kündigung begründen müsst und das bgb sieht nur 3 gründe für eine ordentliche kündigung vor, nämlich die "schuldhaft nicht unerhebliche pflichtverletzung", den "eigenbedarf" und "hinderung an angemessener wirtschaftlicher verwertung". all das trifft hier nicht zu. gottseidank bietet euch das bgb aber auch einen rettungsanker. da ihr nämlich als vermieter mit in der wohnung lebt, könnt ihr auf die begründung verzichten und ohne nennung eines grundes kündigen; allerdings verlängert sich in diesem fall die kündigungsfrist um weitere 3 monate, ihr habt dann also 6 monate kündigungsfrist.
was den beschädigten fußboden angeht sind beide von dir genannten wege denkbar, wobei mir der zweite weg etwas magendrücken verursacht. . der erste weg dürfte für beide seiten sicherer sein, denn wenn sie erstmal ausgezogen ist, kann es sonst passieren, dass ihr sie in ein paar jahren erst suchen müsst, bevor ihr eure forderung stellen könnt. falls sie dann zwischenzeitlich mehrmals umgezogen ist und vielleicht durch heirat ihren namen geändert hat, kann das sehr schwer bis unmöglich werden.