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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir sind drei Mädels in einer Münchner WG. Allerdings kommen wir mit der 3. nicht klar. Sie macht unsere Sachen teilweise mutwillig kaputt, schmeißt unser essen in den Müll, macht nie sauber und schreit auf einmal völlig hysterisch rum. Das Problem: Wir sind erst im September eingezogen, haben alle 1000 Euro Maklergebühr bezahlt (erst jetzt im Dezember), dazu 1500 Euro Kaution.

In welchem Zeitraum können wir ihr Kündigen? 4 Wochen oder 3 Monate? Kann Sie die Provision zurück verlangen? Die Kaution bekommt sie ja natürlich.
Kann sie, wenn wir ihr Kündigen, einfach am nächsten Tag ausziehen, oder einfach bleiben?
Der Mietvertrag läuft auf meine andere Mitbewohnerin und mich. Mit der 3. haben wir einen Untermietvertrag, der besagt, dass wir ihr innerhalb von 3 Monaten kündigen können, ist das möglich?

Und noch wichtig: Sie hat mit ihren Stöckelschuhen unseren Parkettboden total demoliert, sie hat das uns gegenüber auch zugegeben. In ihrem Mietvertrag steht, dass sie für von ihr verursachte Schäden aufkommen muss - natürlich wollen wir den Boden nun nicht einfach so raußreisen lassen. Können wir mit einem Kostenvoranschlag das Geld von ihr nun schon bekommen und bei unserem Auszug mal den Boden erneuern lassen, oder bekommen wir das Geld auch noch, wenn wir mal ausziehen und wir schriftlich von ihr haben, dass sie dafür haftet - egal wann?!

Fragen über Fragen - und hoffentlich kennt einer von ihnen die Antworten, sonst flipp ich bald aus....
Stichwörter: wgmitbewohnerin + kündigung

1 Kommentar zu „Kündigung WG-Mitbewohnerin”

tenant61 Experte!

hi,
an die dreimonatige kündigungsfrist seid ihr schon gebunden. problem ist, dass ihr die kündigung begründen müsst und das bgb sieht nur 3 gründe für eine ordentliche kündigung vor, nämlich die "schuldhaft nicht unerhebliche pflichtverletzung", den "eigenbedarf" und "hinderung an angemessener wirtschaftlicher verwertung". all das trifft hier nicht zu. gottseidank bietet euch das bgb aber auch einen rettungsanker. da ihr nämlich als vermieter mit in der wohnung lebt, könnt ihr auf die begründung verzichten und ohne nennung eines grundes kündigen; allerdings verlängert sich in diesem fall die kündigungsfrist um weitere 3 monate, ihr habt dann also 6 monate kündigungsfrist.

was den beschädigten fußboden angeht sind beide von dir genannten wege denkbar, wobei mir der zweite weg etwas magendrücken verursacht. . der erste weg dürfte für beide seiten sicherer sein, denn wenn sie erstmal ausgezogen ist, kann es sonst passieren, dass ihr sie in ein paar jahren erst suchen müsst, bevor ihr eure forderung stellen könnt. falls sie dann zwischenzeitlich mehrmals umgezogen ist und vielleicht durch heirat ihren namen geändert hat, kann das sehr schwer bis unmöglich werden.

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