tenant61
. bei der behauptung des mitbewohners, dass ihr alle drei hauptmieter seid, muss ich mich etwas wundern. es existiert ein schriftlicher mietvertrag und da stehst du nicht drin. letztlich kann dir das aber egal sein; wenn es sich nicht um ein möbliertes zimmer handelt, hast du als untermieter kaum weniger rechte und pflichten als der hauptmieter.
an mündlichen verträgen gibt´s eigentlich nichts auszusetzen. es gelten dann die gesetzlichen bestimmungen sind, die teilweise besser sind als das, was in verträgen vereinbart werden kann.
kaution an vormieter zahlen? huh, da bekäm ich bauchdrücken. im streitfall bekommst du von der vermieterin nichts wieder, weil du an sie keine kaution gezahlt hast. zahlung an den vormieter würd ich nur leisten, wenn die vermieterin dir schriftlich bestätigt, dass damit die bei ihr hinterlegte kaution jetzt dein eigentum ist.
ob die kaution, bzw der von dir gezahlte betrag, für die gesamte wohnung ist oder nur für dein zimmer, kann ich nicht erkennen. als untermieter wohl nur für dein zimmer, als hauptmieter vmtl für die ganze wohnung. hilfreich wäre, wenn dazu etwas im alten ursprünglichen mietvertrag steht. im zweifel vmtl eher für die ganze wohnung, sprich wenn ein mitbewohner auszieht und hinterlässt schäden von 500,- €, hat aber nur 300,- gezahlt, würden die fehlenden 200,- wohl auch von deiner kaution genommen werden können. wie gesagt, das ist nicht klar erkennbar.
ein übergabeprotokoll bei einzug muss man nicht machen, man kann aber und meist ist es auch sinnvoll. falls der vermieter das nicht will, kann man das auch selbst machen (mit zeugen) und evtl. den zustand noch durch fotos dokumentieren insbesondere evtl vorhandene schäden).