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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Habe einige Fragen und hoffe jmd. kann mir helfen!

Aufgrund meines Studiums muss ich in eine andere Stadt ziehen und da hab ich auch eine nette 3er WG gefunden, bei der ich wohnen kann.
Diese haben mir gesagt, dass wir alle 3 Hauptmieter wären, der Mietvertrag aber nicht wirklich aktualisiert werden würde und so selbst die eine die dort bereits auch wohnt nicht drin stehen würde, sprich es würde denke ich auf einen mündlichen Vertrag hinauslaufen.

Oder wie sieht das aus? Soll ich darauf bestehen das der Mietvertrag aktualisiert wird oder ist es egal?

Eine wichtigere Frage stellt sich mir jedoch bei der Mietkaution.
Habe nämlich heute eine "nette" e-mail von demjenigen der jetzt auszieht bekommen, wo er mir mitteilt, dass er damals (vor ca. 8 Jahren) eine Mietkaution von 600 DM aufbringen mußte und jetzt möchte, dass ich ihm 306,78 Euro geben soll und er würde es angeblich dann "weiterleiten".
Soll ich mich darauf einlassen? Ich mein was weiß ich was die Vermieterin evtl. am Zimmer auszusetzen hat und ihm ggf. in Rechnung stellen will, oder? Und wo wäre da meine Beweissicherheit das ich die Kaution geleistet habe?

Wie sieht es allgemein so aus, wenn ich da einziehn sollte, sollte dann am Anfang auch so eine Art Protokoll erstellt werden, wie die Wohnung und mein Zimmer dann sozusagen aussehen und nicht das am Ende wenn ich ausziehen will dann alles bemängelt wird und ich auch für das zahlen muss wofür ich nicht verantwortlich bin. Welche Auswirkung hat dabei die Tatsache das wir alle 3 Hauptmieter wären (ohne namtl. im Mietvertrag zu stehen)?
Haftet mein Kaution für die gesamte Wohnung oder nur für mein Zimmer?

Finde die Situation etw. blöd, weil es hier anscheinend gang und gebe ist die Mietverträge mündl. abzuschließen und dieser Kerl der auszieht so tut als ob es selbstverständlich wäre, dass ICH ihm sein Mietkaution wiedergebe und nicht die Vermieterin (wahrscheinlich hat er damals diese auch an d. Vorgänger gezahlt) und ich soll mir meine dann wahrscheinlich auch bei dem nächsten Nachmieter zurückholen.

Was soll ich tun?

Sorry, dass es so lang ist, aber über Antworten wäre ich dankbar!!!!

Barbara.
Stichwörter: mietkaution + wohngemeinschaft

1 Kommentar zu „Wohngemeinschaft Mietkaution”

tenant61 Experte!

. bei der behauptung des mitbewohners, dass ihr alle drei hauptmieter seid, muss ich mich etwas wundern. es existiert ein schriftlicher mietvertrag und da stehst du nicht drin. letztlich kann dir das aber egal sein; wenn es sich nicht um ein möbliertes zimmer handelt, hast du als untermieter kaum weniger rechte und pflichten als der hauptmieter.
an mündlichen verträgen gibt´s eigentlich nichts auszusetzen. es gelten dann die gesetzlichen bestimmungen sind, die teilweise besser sind als das, was in verträgen vereinbart werden kann.
kaution an vormieter zahlen? huh, da bekäm ich bauchdrücken. im streitfall bekommst du von der vermieterin nichts wieder, weil du an sie keine kaution gezahlt hast. zahlung an den vormieter würd ich nur leisten, wenn die vermieterin dir schriftlich bestätigt, dass damit die bei ihr hinterlegte kaution jetzt dein eigentum ist.
ob die kaution, bzw der von dir gezahlte betrag, für die gesamte wohnung ist oder nur für dein zimmer, kann ich nicht erkennen. als untermieter wohl nur für dein zimmer, als hauptmieter vmtl für die ganze wohnung. hilfreich wäre, wenn dazu etwas im alten ursprünglichen mietvertrag steht. im zweifel vmtl eher für die ganze wohnung, sprich wenn ein mitbewohner auszieht und hinterlässt schäden von 500,- €, hat aber nur 300,- gezahlt, würden die fehlenden 200,- wohl auch von deiner kaution genommen werden können. wie gesagt, das ist nicht klar erkennbar.
ein übergabeprotokoll bei einzug muss man nicht machen, man kann aber und meist ist es auch sinnvoll. falls der vermieter das nicht will, kann man das auch selbst machen (mit zeugen) und evtl. den zustand noch durch fotos dokumentieren insbesondere evtl vorhandene schäden).

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