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mangifera hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
ich habe mich zum Thema Haupt-/Nebenwohnung und Untermiete bereits infomiert, kann die Rechtslage in meinem Fall aber nicht eindeutig zuordnen und bin daher sehr dankbar für Antworten!
Ich möchte aus meiner jetzigen Wohnung ausziehen, aber nicht als Mieter kündigen. Ich werde dann also eine Hauptwohnung (neue Wohnung) und Nebenwohnung (jetzige Wohnung) haben. In meine jetzige Wohnung möchte mein Vater vorübergehend (ca. 6 Monate) einziehen. Ich habe gelesen, eine Wohnraumüberlassung an Verwandte 1. Grades muss dem Vermieter nicht gemeldet werden. Da dies aber per Mietvertrag verlangt wird, ich ein gutes Vertrauensverhältnis zur Verwaltung und zum Vermieter habe und da ich ja auch physisch ausziehe, möchte ich den Vermieter trotzdem informieren.
Es wird also ein „vollständiger“ Mieterwechsel stattfinden, ich möchte die Wohnung aber noch nicht kündigen. Einen Untermietvertrag möchte ich vermeiden.
Ist dieses Szenario so möglich? Welche Pflichten gegenüber dem Vermieter entstehen mir?

Ich bedanke mich schon jetzt für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende
Mark Dube

1 Kommentar zu „Wohnraumüberlassung/Untermiete an den Vater, Auszug Hauptmieter”

forsetis Experte! 17.01.2014 10:56

Die Überlassung/Untermiete eines Verwandten muss dann nicht genehmigt werden, wenn die Personen schon zuvor in der Wohnung lebten. In Ihrem Fall dürfte der Vater bisher aber woanders gemeldet sein. Sie sollten also unbedingt den Vermieter um Erlaubnis bitten.

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