Berni911
Finde ich auch ! <!-- s --><!-- s --> Is wie mit dem CO²! <!-- s --><!-- s -->
Der_Mario
Hallo Nina,
Vermieter dürfen auch für die Garage Betriebskosten abrechen, wenn die abgerechneten Kosten durch die Garage entstanden sind.
Wenn diese Kosten ausschließlich durch die Garagennutzung entstehen, würde ich an Deiner Stelle der Nebenkostenabrechnung widersprechen (natürlich schriftlich!) mit der Begründung, dass die Kosten nicht durch Nutzung der Wohnung entstanden sind.
Nebenbei bemerkt kann ich den Posten „Einfahrt fegen und Mülltonnen rausstellen“ nicht nachvollziehen. Gibt es überhaupt Rechnungen oder sonstige Belege für diesen Posten?
Gruß, Mario.