Susanne
Woran kann es denn liegen? Müsste die Heizung mal durch einen Fachmann überprüft werden? Ist die Heizung falsch eingestellt oder dreht Ihnen jmd. den Hahn ab, weil das Nutzungsrecht geneidet wird?
Bei eingetragenem Niessbrauch obliegt die Pflicht für Instandhaltung nicht nur dem Eigentümer!!!
Gast
Hallo Susanne,
danke für Deine Nachfrage.
>Woran kann es denn liegen? Müsste die Heizung mal durch einen >Fachmann überprüft werden?
Nein, laut Schornsteinfeger (nud Hausbesitzer) ist technisch alles in Ordnung.
>Ist die Heizung falsch eingestellt oder dreht Ihnen jmd. den Hahn ab, >weil das Nutzungsrecht geneidet wird?
Das scheint eher der Fall. Aber ich trau mich da nicht so dran. Technische Geräte liegen mir nicht.
>Bei eingetragenem Niessbrauch obliegt die Pflicht für Instandhaltung >nicht nur dem Eigentümer!!!
Das wusste ich gar nicht, ich dachte, das Wohnrecht regelt nur die Miete. Aber welche Pflichten ergeben sich denn konkret? Da die Heizung technisch in Ordnung ist (siehe oben), gibt es wohl keine anderen Pflichten mehr, oder?
Ich sehe nach wie vor, die Verantwortung beim Besitzer, der die Heizungsanlage betreibt. Habe ich denn keine Handhabe wie eben enie Kürzung der Nebenkosten?
Johann
Susanne
Wenn technisch alles i.O. ist, würde ich schriftlich den Eigentümer anmahnen und ihm eine Frist zur Beseitigung setzen. Gerät er in Verzug, zum Anwalt gehen. Vom Kürzen der Zahlungen wird es auch nicht wärmer.