Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich wohne seit gut 2 Jahren in einer Wohnung, die laut Mietvertrag 44m2 hat, lt. Hausverwaltung 36m2. (Ich habe es überprüft, weil mir die Whg. immer schon sehr klein vorkam). Was kann ich nun unternehmen? Mein Problem ist, dass ich Wohnbeihilfe beziehe, welche ich für 36m2 ja gar nicht kriegen dürfte. Ich habe ja aber nicht gewußt, dass die Whg. kleiner ist, weil ich von meinem Mietvertrag ausgegangen bin.. könnte ich da dennoch Ärger bekommen?
Kann ich die zuviel gezahlte Miete nun einfordern? Die Betriebskosten wurden ja auch auf Grundlage der 44m2 berechnet oder? Ich finde es einfach eine Frechheit von meinem Vermieter, hatte mit ihm seit ich eingezogen bin nur Ärger und nun hab ich endgültig die Nase voll und will gegen ihn vorgehen.. aber ist das auch klug?

Wäre für sämtliche Tips dankbar.. bin übrigens aus Österreich, falls wir eine Rechtsgrundlage haben sollten.

Danke,
Lea
Stichwörter: wohnungsgrösse

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