Susanne
Instandhaltungskosten kann der Vermieter nicht, und auch nicht per Klausel, auf den Mieter umlegen. Die Klausel ist nichtig.
Der_Mario
Instandhaltungskosten sind keine Betriebskosten und dürfen somit nicht als Nebenkosten abgerechnet werden. Wenn das so im Mietvertrag steht, ist diese Klausel unwirksam.
In diesem Fall schriftlich Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen und diesen Posten mit oben genannter Begründung beanstanden.
Welche Posten überhaupt als Betriebskosten abgerechnet werden dürfen, steht in § 2 Betriebskostenverordnung (http://bundesrecht.juris.de/betrkv/index.html[/url:887a1]), auf den Du in Deinem Widerspruch ebenfalls hinweisen solltest.
Es können außerdem keine Fantasiebeträge abgerechnet werden, sondern diese müssen belegbar sein. Im Zweifelsfall habt Ihr immer das Recht, die Belege beim Vermieter einzusehen.