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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur Wohnungskündigung bei Tod. Meine Oma liegt im Sterben. Sie ist 95 Jahre und wohnt seit 1998 in einem "Betreuten Wohnen". Wie ist die Kündigungsfrist, wenn meine Oma jetzt plötzlich verstirbt? Im Mietvertrag ist da nichts weiter geregelt, nur, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Und noch eine Frage: Wie muss die Wohnung übergeben werden, speziell, muss neu tapeziert werden und neuer Fubo-belag gelegt werden? Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank im voraus für Ihre Anwort! Vielleicht können Sie mir noch dazu sagen, worauf ich mich dann beziehen kann wenn es soweit ist.
MfG
Stichwörter: wohnungskündigung + oma + tod

0 Kommentare zu „Wohnungskündigung bei Tod der Oma”

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