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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir wohnen seit März`04 in einem freistehenden EFH, seit April/ Mai haben wir dem Vermieter Mängel angezeigt. Dieser reagiert jedoch nicht auf unsere Briefe (wir haben jeden Monat einen Brief geschrieben, da auch immer mehr Mängel auftraten), da wir ordentliche Mieter sind und in der Hoffnung der Vermieter würde dann doch mal was unternehmen haben wir bisher die gesamte Miete gezahlt. Ab diesem Monat jedoch haben wir die Miete gemindert und prombt ein Schreiben von einem Anwalt bekommen, wenn wir die Miete gemindert überweisen wird vom Vermieter Klage eingereicht. Auch 2 unserer Vormieter hatten Stress mit dem Vermieter natürlich auch wegen Mängeln, das haben wir leider erst später von unseren Nachbarn erfahren.
Wir vermuten, dass der Vermieter die Mängel nicht anerkennen wird und dann schnellstens Vermieterpfandrecht geltend machen will. Kann er das so schnell machen, obwohl keine 2 Monatsmieten offen sind? Von einem Bekannten haben wir gehört dass wir schlechte Karten hätten, stimmt das? Hat man als Mieter wirklich die schlechteren Karten?

Unsere Mängel (u.a): feuchter bis nasser Keller (Schimmelflecken wurden vor unserer Besichtung überstrichen, die werden jetzt sichtbar), wir haben seit neuestem Mäuse im Keller und in den Wänden die Ficher haben sich tatsächlich durch das wohl morsche Mauerwerk genagt (wir dachten durch die Größe des Kots das wären Ratten, auch auf ein dringendes Fax einen Schädlingsbekämpfer zu schicken blieb unbeantwortet), im ganzen Haus ist es feucht ( wir haben uns einen elektrischen Entfeuchter kaufen müssen), das Haus ist entgegen der Aussage des Vermieters voll isoliert (eine 2mm Styroportapeten ist in unseren Augen jedoch keine Vollisolierung), Schimmel hinter der Heizung im Eßzimmer, das Parkett hat lose und kaputte Stellen man kann kaum feucht wischen (Antwort von dem Vermieter in einem bösen Ton: wir sollen das doch selber mit Uhu festkleben!!), usw. usw.

Müssen wir tatsächlich den kürzeren ziehen und damit rechnen dass bald ein Gerichtsvollzieher auf der Matte steht und die geminderte Miete einfordert?
Was können/müssen wir tun?
Kann uns jemand bitte genau aufklären wie das genau ist mit dem Pfandrecht, Rechte des Mieters und so!!

Vielen Dank für Eure Antworten
maja_b
Stichwörter: fragen + vermieterpfandrecht

1 Kommentar zu „Fragen zu: Vermieterpfandrecht”

FischkoppStuttgart Experte!

So, erstmal Willkommen im Mieterleben.

ABER:
1. Sie haben Rechte!
2 evtl wurden diese nicht wirklich gut Angewendet.
3. Macht nichts, wozu gibt es einen Anwalt.
4. Denken sie ggf daran, das eine Arglistige Täuschung vorliegt.
5. Der VM muss evtl für Schäden an Ihrem Eigentum und Unkosten (Entfeuchter) aufkommen.

Devise: Sie haben Rechte, nur haben sie sie nicht richtig genutzt.
Da der VM mit Anwalt droht, schalten sie unbedingt auch einen ein.
Sie sind nicht Rechtschutz Versichert? Dann gehen sie bitte zum Mieterbund.de. Die Kosten halten sich in Grenzen.
[size=150:a732c]Bitte nicht mehr ohne fachliche Hilfe Handeln. Sonst haben sie wirklich keine Rechte mehr[/size:a732c][/color:a732c][/b:a732c]

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