Gast
Hallo,
du hast wohl Sinn und Zweck der Pauschale nicht verstanden!
Nur wenn Abschläge auf die tatsächlichen Nebenkosten vereinbart wurden hast du auch einen Anspruch auf eine Abrechnung über die selben.
Pauschal heißt eben pauschal!
Für Heizung und Wasser kann sich eventuell etwas anderes ergeben.
Geh mal mit deinem Mietvertrag zu einem Mieterverein und lass den Mietvertrag prüfen, ob tatsächlich eine Pauschale vereibart wurde.
Josh