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Betreutes Wohnen: Verträge sorgfältig prüfen
Betreutes Wohnen oder Service-Wohnen wird eine für ältere Menschen immer beliebtere Wohnform, insbesondere als Alternative zur traditionellen Heimversorgung im Altenheim.
Charakteristisch für Betreutes Wohnen sei, daß neben der Vermietung einer Wohnung oder eines Appartements zusätzliche Betreuungsleistungen mit angeboten werden. Diese Betreuungsleistungen werden teilweise direkt mit im Mietvertrag vereinbart, in der Regel wird hierüber jedoch ein besonderer Betreuungs- und Service-Vertrag abgeschlossen. Anbieter für derartige Leistungen sind sowohl Privatfirmen als auch Wohlfahrtsverbände. In den meisten Fällen bietet der Betreuungsvertrag einen Grundservice, zum Beispiel Hausnotruf, Stellung von Ansprechpartnern und Personen zur Vermittlung kleinerer Besorgungen und Dienstleistungen und die kurzfristige Betreuung im Krankheitsfall. Zusätzlich werden Wahlleistungen angeboten, wie zum Beispiel Unterstützung bei der Körperpflege, medizinische Versorgung, Wohnungsreinigung Verpflegung, Begleitung zu Arztbesuchen usw.
Vor Einzug in eine entsprechende Wohnanlage bzw. vor Unterschrift sorgfältig Verträge und Leistungen prüfen.
-Zu klären ist, ob sich der Preis für die Wohnung und der Preis für die Betreuungsleistungen zusammensetzt.
- Kostentransparenz ist am ehesten gewährleistet, wenn zwei getrennte Verträge abgeschlossen werden.
- Vor Abschluß des Betreuungsvertrages muß geprüft werden, ob und welche Leistungen durch die Kranken- oder Pflegekassen abgedeckt werden können.
- Bei den übrigen, privat zu zahlenden Betreuungskosten ist zu klären, ob zum Beispiel kommunale Beihilfen in Betracht kommen.
- Die einzelnen Wohnungen sollten barrierefrei, also für Rollstuhlfahrer oder behinderte Bewohner geeignet sein, vernünftigen Schallschutz haben, und die Wohnanlage sollte über Gemeinschaftsräume verfügen.
- Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Betreuungsunternehmen ist vorteilhaft.
- Der Preis und der mögliche Preisanstieg für Betreuungsleistungen muß transparent sein. Vorsicht, wenn der Vertrag einseitige Preiserhöhungen vorsieht.
- Die Laufzeit und die Kündigungsmöglichkeit des Mietvertrages und des Betreuungsvertrages sollten aufeinander abgestimmt sein.