Gast
hallo,
ja. es gibt zwei möglichkeiten..
der vermieter kauft die zähler wieder selber..
dann ist es indirekt in der kaltmieter eingerechnet.
wenn ihr eine geringe kaltmiete habt, ist es für den vermieter sinnvoller
er mietet sie, dann kann er die mietkosten auf die nebenkosten aufschlagen.
ansonsten gibt es irgendwie noch die möglichkeit der jährlichen Afa der Wasseruhren in den nebenkosten einzutragen... müsstet ihr den vermieter mal darauf ansprechen!
mein tip: wenn ihr llänger dort wohnen möchtet... einfach zähler selber kaufen... und fertig!!
und bei auszug mit dem vermieter eine %-Abkauf vereinbaren.
damit seid ihr beide gut dran.
lg töchterlein
kesko
Hallo,
erst mal danke für die Antwort.
Leider sind die neuen Uhren schon eingebaut. Es lief eigentlich so ab, daß der Vermieter Anfang des Jahres gesagt hat, er wüßte noch nicht genau, wie er es macht, kaufen oder mieten. Dann kam er Ende Februar, er würde sie mieten, hatte den Einbau und den "Mietvertrag" mit dem Installateur aber schon in Auftrag gegeben.
Jetzt hat er eine Mietvertragsänderung geschrieben, es geht jetzt nur darum, müssen wir die unterschreiben oder nicht ?
Gast
Hallo,
die Miete von Heizkostenverteilern oder Wasseruhren ist leider umlagefähig im Rahmen der Betriebskosten, das steht in der Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung, Umlagefähige Betriebskosten, Stand 1.1.2003 siehe auch http://www.korrekte-nebenkosten.de/Mieter/lexikon.htm[/url:07c09]
Der Mieter muß jedoch eine Änderung des Verteilerschlüssels ein Jahr vor der nächsten Heizkostenabrechnung schriftlich ankündigen. Derher gibt´s hier vielleicht die Möglichkeit die Kosten erst im nächsten Jahr zu zahlen.