blaubaerS hat diese Frage gestellt
Hallo,
unsere Mietvertrag ist auf 3 Jahre zeitlich befristet ohne Angabe von Gründen. Nach den drei Jahren kann der Mietvertrag ohne Probleme verlängert werden, was ich auch bereits einmal gemacht habe. Nun will ich aber wegen Mietmängeln die Miete mindern und fürchte das der Vermieter den Vertrag nächstes Jahr dann nicht mehr verlängern würde. Ich habe gelesen, dass es eigentlich keine Zeitmietverträge gibt, wenn keine Gründe wie Eigenbedarf vereinbart wurden und der Mietvertrag damit trotz zeitlicher Befristung ein unbefristeter Mietvertrag wäre. Stimmt das?