Chaosqueenie hat diese Frage gestellt
Hallo,
eine 2. Frage von mir.
Wie ja im anderen Beitrag schon geschrieben, wohne ich mit den Eltern meines Vermieters in einem Haus.
Bei uns im Ort berechnen sich die Kosten für die Restmüllentsorgung nach dessen Gewicht.
Und da die Eltern meines Vermieters recht geizig sind, haben sie eine unorthodoxe Sparmethode gefunden - sie entsorgen ihren eigenen Restmüll "heimlich" an ihrer Arbeitsstelle.
Schon bei Einzug wurde ich gebeten, doch auch bitte nicht zuviel Müll in die Restmülltonne zu werfen. Ab und zu könne ich ihnen auch mal welchen mitgeben für die Firma.
Nun hab ich das Problem - ich halte drei Katzen, und die verwendete Katzenstreu darf nicht in den Kompost. Und da fällt jeden Tag ca. 1 kg gebrauchte Streu an.
Zudem habe ich den Vater meines Vermieters mal "erwischt", wie er einen Beutel mit gebrauchten Monatsbinden (also SEHR eklig!), den ich in die Tonne geworfen hatte, wieder rausgenommen hat, zwecks eigener Entsorgung in seiner Arbeitsstelle.
Da hatte es mir dann gereicht - und da ich lt. Auskunft der Gemeindeverwaltung keine eigene Mülltonne anmelden darf, entsorge ich meinen ganzen Restmüll nunmehr bei meinen Eltern im Nachbarort.
Meinem Vermieter habe ich das mitgeteilt und ihn gebeten, meine Nebenkosten entsprechend nach unten anzupassen, was er auch zusagte.
Dennoch frage ich mich - kann ein Vermieter seinem Mieter die Müllentsorgung verbieten bzw. ihm Vorschriften machen, wieviel er wegwerfen darf und ihn bitten, doch einen Teil des Mülls in eigener Regie zu entsorgen????????
Klingt eigentlich bei genauer Betrachtung, als sei es im berühmten "Schilda" passiert.
Wie sieht die Rechtslage das?