Rano
Möglicherweise (!) konntet ihr den stetigen Wasserverlust nicht bemerken.
Aber wer - ausser Euch - hätte denn regelmäßig einen Blick auf den Wasserzähler werfen können?
Wenn Du mit "Keiner" antwortest, solltest Du mal überlegen, in wessen Einfluss- und Verantwortungsbereich dieser übermässige Wasserverbrauch fällt.
Gruß
Ralph
Berni911
Rano!
Bei Leuten, die in Gemeinden leben wo es Abwasserleser gibt, wäre ich vorsichtig mit jeglichen Äusserungen !
Eine andere Überlegung wäre, tropfen Warmwasserboiler bei Erwärmen nicht immer ?
Was verstehen solche Personen unter fliessen ?. Eine direkte Verbindung von Frischwasserleitungen mit der Kanalisation ist übrigens verboten ! Also mich würde das total nerven, wenn irgendwo was fliesst, dem würde ich auf den Grund gehen.
Ausserdem haste die Frage falsch verstanden, es geht darum, wer prüfen muss, ob der Wasserzähler noch richtig funzt, weil der ja ein ganzes Jahr gelaufen ist. Ist bei einer Glühbirne sicherlich einfacher festzustellen.
Also ich würd sagen, der Zähler hat dadurch keinen Schaden genommen. Alles in Ordnung. Der Vermieter darf aber kein Wasser in Rechnung stellen, weil der Mieter die Pflicht hat zu übeprüfen ob der Zähler auch funzt, sowas gibt es nicht.
Weisen Sie Ihren Vermieter darauf hin, Ihnen Ihren Wasserverbrauch ganz normal wie jeder andere Vermeiter in Rechnung zu stellen, ohne irgendwelche schrägen Zusätze![/b:57e8e]
Grüsse <!-- s --><!-- s -->