Gast hat diese Frage gestellt
Zurückbehaltungsrecht an Kaution
Der Vermieter kann ein Zurückbehaltungsrecht an der Mietkaution wegen eines prozessualen Kostenerstattungsanspruches erst dann ausüben, wenn dieser Anspruch zumindest vorläufig vollstreckbar tituliert ist.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 24.10.2000, Aktenzeichen: 316 O 135/00.