*Jana*
Hallo
zu Frage 1: ich denke mal, da wirst du schlechte Karten haben. Warum habt ihr nicht immer Halbe-Halbe gemacht?
zu Frage 2: der Vermieter kann in die Wohnung, klar. Er sollte sich nur rechtzeitig dazu anmelden.
zu Frage 3: du musst die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Vielleicht findest du vorher schon einen Nachmieter, der früher in das MV einsteigt (vorausgesetzt, dein VM willigt ein)
zu Frage 4: du allein stehst im Mietvertrag, also bist du allein dafür "haftbar"
Smarty3112
Hm, sowas ist immer etwas kompliziert ...
Du kannst vielleicht nachweisen das Du die Miete gezahlt hast, aber er kann immer noch sagen, das ihr das anders verrechnet habt, in dem er sagt, das er zB. dafür einkaufen war regelmäßig etc. .. das zu belegen ist genauso schwer wie das gegenteil ...
Austreten kannst du nur in der gesetzlichen Kündigungsfrist.
Deine vermieterin kann dich erst fristlos kündigen oder vielmehr räume lassen, wen du 2 Monatsmieten nicht gezahlt hast ( und selbst dannd auert das teilweise bis zu über einem jahr das sie die Klage durch hat ).
Was die mietschulden angeht, so kannst du zwar jetzt bei den Ämtern Wohngeld oder dergleichen beantragen, aber die tragen die Mietschulden nicht, denn, du bist verpflichtet in einer solchen Situation sofort und unverzüglich die Ämter auf zu schen. das gleiche hattenw ir auch, bekamen augrund dessen nach einen jamr die Räumungsklage ( hatten zwei Mieten nicht gezahlt, danach aber wieder nromal gezahlt, es fehlten jedoch zwei die wir in raten abzahlten, jedoch hat die Vermietung "versäumt" das verfahren zu stoppen ).
Wenn du aber jetzt ausziehst und von den Ämtern das Geld was du monatlich benötigst dazu bekommst, zahlen die in der Regel die Miete ab Datum der Antragsstellung. Die fehlende Miete kann dein vermieter doch mit der kaution verrechnen, meist sind das ja 2 Monatsmieten.
Liebe Grüße, Jenny
Gast
Hallo, tut mir leid, aber Jana hat uneingeschränkt recht; vergiss Smarty!
andreas007